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Anmeldung bei reiner DC Kopplung notwendig ???

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(@vavuum)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 144
 

Ich lade mein BEV mit 12A AC...

Ich muß nun den Akku beim Knochenmarkdammbruch .....

 

Man weiß ja nie usw

 

Einigen reicht nicht einmal eine galvanische Trennung Smile

Mich beschleicht immer das Gefühl, die werden vom VNB gekauft oder bezahlt, um Angst zu schüren....

 

Hier ist ein wenig bürgerliche Pflicht gefragt.

 

Demnach sind Krankenhäuser, Ersatzstromversorgung usw illegal. Geschwafel von mobil usw - ....

Viele Betreiben stationäre AEV als Ersatzstromversorgung, alles illegal. Die gehen ganz oder teilweise in Ersatzstrom und koppeln sich mehr oder weniger vom Netz ab/an.

Paßt soweit 👍

 

Tun - klingt doch sehr gut -  nette(n) WR, in Kombination mit automatischer Netzumschaltung.

 

Alles Schick !

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam

 


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1120
 

Ist es nicht, für Notstrom gilt das nicht, da kannst du angemeldet einen Generator anklöppeln.

Es geht da nicht um technische Sachen, es geht darum, sich das Monopol zu sichern.
Nach dem, was ich gelesen hat, glaube ich, dass ne Insel keinerlei Vorteile hat, wenn beides Illegal ist, dann kann man auch ne klassische 0einspeise basteln.

..,-


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Habt ihr schon wieder alle Langeweile? Eigentlich reicht ein einfaches nachlesen? Aber das scheint einige zu überfordern. 

Übrigens kann man auch was über Generatoren nachlesen, wenn man es wirklich möchte. Aber wer schon bei anderen Themen scheitert, sollte sich auf das Gebiet lieber nicht wagen 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 884
 

Bei der angegebenen Akkugrösse wird es wohl reichen alle paar Tage im Winter bei günstigen Börsenpreisen nachzuladen, der Plan an sich ist gut.

Solange eine deutliche Trennung von öffentlichem Netz und Inselnetz vorhanden ist halte ich das für nur schwer angreifbar.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@bkrysiak)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 178
Themenstarter  

@sarowe1972 Ja sag doch mal wo das genau steht. Der Leitfaden zur Eigenversorgung (Seite 55) bezieht sich immer auf das EEG (Paragraph 5 und 61)  aber das gibt es ja nicht mehr.

Keine Ahnung von Absorbern und darf trotzdem alles 😀


   
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(@vavuum)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 144
 

Die Betrachtung kann darf und sollte auch variabel angegangen werden....

 

Eine nicht am Netz angeschlossene Insel ist eine Insel. Das ist unabhängig davon, ob eine Netzversorgung zur Verfügung steht.

Wird der Verbraucher an der Energieinsel angeschlossen, ist das Ersatzstrom/ Inselbetrieb.

 

Wird der Verbraucher am Netz angeschlossen, ist das Netzbetrieb.

Genau so arbeiten PV Anlagen mit Ersatzstrommoglichkeit - zB Netzausfall. Legitim, erlaubt - zulässig.

Der kleine Unterschied, diese sind auf dem Papier eingetragen und können mehr oder weniger auch einspeisen.

 

Ohne Möglichkeit einspeisen zu können und ohne Netzanschluss, sind das dann Inselanlagen und nicht meldepflichtig.

Diese ermöglichen dann PV, so der VNB das ablehnt/verbietet/verhindert.

Klar - der VNBwasweißich will Geld verdienen, soll der machen - aber das Monopol auf Energie hat der nicht.

Ich darf mich selbst versorgen.

Dieses Recht habe ich, das nutze ich. Es gibt automatisierte Netzumschalter, alles zugelassen und legitim. Damit wird das Netz zum Ersatzstrom.

Die Normen und Vorschriften mögen nicht so präzise in der Formulierung sein, Inselbetrieb oder Anlagen sind nicht unbedingt Alltag, noch nicht.

 

Eigentlich startete die Elektrisierung dann doch mit vielen Inseln, rein historisch. Die Energieversorgung war sehr unzuverlässig und Hotels mit Fahrstuhl benötigten zuverlässig Strom.  Da wurden dann BHKW installiert, Wärme als Abfall und Strom für den Fahrstuhl. Inselanlagen waren normal - rein historisch betrachtet..... 🤣

 

EEG - genau gar kein Interesse - .....


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Das EEG hat überhaupt nichts mit einer Anmeldepflicht bei der Netzargentur oder dem VNB zu tun. 

Erstmal muss man die beiden prinzipiell unterscheiden. 

-Anmeldung und Anmeldebedingungen für den VNB stehen in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Versorgers. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Niederspannungs Anschluss Verordnung (NAV). Dort ist auch genau geregelt, was der VNB in seinen TAB überhaupt verlangen und regeln darf.

- Anmeldung bei der Netzargentur, sprich Marktstammdatenregister, findest du direkt beim Marktstammdatenregister. Dafür gibt es eine Webhilfe direkt von der Bundesregierung, wo alles nett beschrieben ist. Grundlage für die Meldepflicht bei der Bundesnetzargentur ist das ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ. Vorallem der Paragraph 111 mit allen Absätzen. 

Das EEG besagt eigentlich nur,  das für nicht angemeldete Anlagen keine Vergütung in Anspruch genommen werden kann. 

Ich bin die Diskussion leid. Es sind hier im Forum hunderte Links hinterlegt, die alle aus welchen Gründen auch immer hinterfragt werden, also ganz ganz einfach selber etwas Zeit nehmen und lesen. 

Eins sei noch angemerkt. Die Regeln für wie auch immer geartete Generatoren, die in irgendeiner Form und Weise netzparallel laufen sind um ein vielfaches strenger. Auch das kann man alles nachlesen, sofern man es möchte 


   
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(@vavuum)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 144
 

PV Generatoren als Inselanlage sind gar nicht netzparallel im Sinn von netzparallelen Generatoren....

Das eine hat nicht mit dem Anderen zu tun.

Es sei auch jedem selbst freigestellt, was er wie umsetzen möchte.

Ich möchte keinen Netzparallelbetrieb, warum sollte ich das auch

Ich will nichts mit EEG zu tun haben
Ich will nichts mit dem Marktdaten.....

Ohne Anschluss des Inselgenerators an das Netz, interessiert auch die AR oder alt TAB nicht, weil nix angeschlossen wird.....

 

....

 

Das ermöglicht mir eine Insel - alle sind glücklich


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@vavuum mach wie du möchtest und verantworten kannst.  Aber deine Aussagen sind so in der Form nicht richtig. 

Und für jeden der es gerne selber nachlesen und beurteilen möchte,sind oben die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erwähnt. 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 880
 

Veröffentlicht von: @und-mehr

Sollten die Kabel der Insel und des Netzes im selben Zählerkasten geklemmt werden, hat man schon ein Problem.
Es wird unterstellt, man würde das je nach Bedarf ändern

Ach, unterstellungen führen zu was ?  Bei unserem Bundeskanzler reicht es, wenn er sich nicht erinnern kann.  Man kann so ziemlich allen Politikern unterstellen, dass die sich kaufen lassen. Und ? 

Keiner hat ein ein Problem, wenn was unterstellt wird. 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@vavuum)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 144
 

Schon im Vorfeld fand ich keine eindeutig klare Stelle, die  eine Inselanlage als unzulässig erklärt.

Nochmal - nie und zu keinem Zeitpunkt wird der Inselgenerator in irgendeiner Form mittel- oder unmittelbar an das Stromnetz angeschlossen.

Das bedeutet nie - also gar nicht.

Parallelbetrieb oder Mischbetrieb bedürfen einer "elektrischen Verbindung" - diese existiert nie.

Was spricht also ganz exakt dagegen ?

Nochmal - auch mal lesen und kein "politisches Geschwafel" zu irgendwelchen unverständlichen unkonkreten, schlecht gemachten wie zeitig überholtem Paragraphendingernsonstewas.....

 

Ganz konkret

Welches Problem verstehe ich nicht ?

Wie lautet die Passage, wo ganz eindeutig draus hervorgeht, daß ich meine eigene mit PV "erzeugte" Energie nicht selbst nutzen darf, ist diese nicht mit dem Netz verbunden ?

Gibt es einen technischen Hintergrund ?

 

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Du darfst so ziemlich jede Pv Anlage betreiben, wenn sie die VDE 4105-2018 entspricht und du sie anmeldest. Punkt.

Grundsätzlich müssen ALLE Energieerzeugenden Anlagen beim Marktstammdatenregister gemeldet werden. Punkt

Im Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2017 hat der Bundestag die Bundesnetzargentur verpflichtet ein elektronisches Register dazu einzuführen. In diesem Rahmen hat die Bundesnetzargentur die Ausnahme einer Insel formuliert.  Die aktuelle Formulierung zu einer Insel ist: "Bei einer Insel muss ein ERHEBLICHER TECHNISCHER AFWAND nötig sein um eine Verbindung zum öffentlichen Netz herzustellen". Punkt

Desweiteren werden ausdrücklich alle Umschalter ausgeschlossen. Punkt

Alles andere könnt ihr gerne drüber streiten,  aber so ist der gesetzliche Stand zur Zeit, frei von Wertung und Interpretation 


   
Roman F reacted
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 167
 

Ich hatte es ja anfangs versucht, war wohl nicht deutlich genug. Möchte wetten es geht noch weiter mit hätte hätte Fahrradkette.

Beim Bundeskanzler waren wir ja auch schon.


   
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(@vavuum)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 144
 

Es ist so wie beschrieben....

Nie werde ich meine Insel am öffentlichen Netz anschließen.

Hingegen schließe ich meine Verbraucher bei mangelnder Leistung an das Netz !

Die Inselanlage - oder mein PV Generator wird nie am Netz angeschlossen.

Der Aufwand wäre groß und sinnfrei, es ist auch kein Umschalter vorgesehen....

Punkt (wollte auch mal)


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@vavuum Warum diskutierst und streitest du dann hier. Zu einer Lösung willst du hier doch nicht beitragen.  Willst du irgendeine Bestätigung oder was willst du. Die gesetzliche Lage ist wie oben beschrieben. Entweder man hält sich dran oder auch nicht.  Dann muss man eventuell Konsequenzen tragen.  Aber irgendwelche krusen Behauptungen helfen niemanden weiter. Was in Gesetzen und Verordnungen steht kann jeder zum Glück nachlesen. 

Also sind wir wieder am Anfang.  Einfach lesen. 

 


   
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