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als Mieter Balkonkraftwerk betreiben ohne Vermieter zu fragen?

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(@silent_seb)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
Themenstarter  

Guten Morgen, Leute.

Dass für eine rechtliche Beratung ein Rechtsanwalt vorgesehen ist, ok.

Hat jemand aber Erfahrungen damit gemacht, ob ich als Mieter ein Balkonkraftwerk samt Akku betreiben dürfe (wäre ja wesentliche Bestandsänderung der Mietsache (Wohnung)? Zuvor die Zustimmung des Vermieters einholen?

Bestehen dann Vermieter auf einen fachgerechten Einbau? Fachbetrieb samt Rechnung, und somit möglicher Haftung? Mit selber machen ist da nicht viel, da bei Schadenszahlung eigene Privathaftpflicht auf Rechnung eines Fachbetriebes bestünde, usw? Zu sagen ist, einen Elektrofachkraftbrief habe ich nicht.

Selbst Blumenkästen, die am Balkon nach außen hingen, mußten abgenommen werden, Hausordnung. Manchmal kommt mir persönlich so'was wie DDR hoch 13 vor, wobei da bekannt war, dass im Sozialismus gern der Finger gehoben wurde. Da jetzt an ein Balkonkraftwerk zu denken, ist wohl wenig sinnvoll?

Sebastian


   
Zitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1044
 

Hallo Sebastian,

es ist hier einfach, die Optik des Gebäudes ist vermutlich geschützt (Suche mal nach Urheberrecht und Architekt). Reden mit dem Vermieter hilft hier viel, statt einfach machen.

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
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(@silent_seb)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
Themenstarter  

Guten Morgen.

Urheberrecht? ... Sorry, versteh' im Moment nicht, was das mit einer Außenansicht eines Hauses zu tun hat.

Im Netz fand ich das gestern schon. Was in einer Eigentümerversammlung beschloßen wurde, gilt. Somit, wenn ausgemacht wurde, das zum Bsp. Außenansicht unverändert bleibt, ist das so.

herzliche Grüße,
Sebastian


   
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(@q)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

Hallo,
ich beschäftige mich derzeit auch mit dem Thema Balkon-PV, da wir nun endlich über einen Balkon verfügen.
Bei meiner Recherche bin ich über ein Urteil aus Stuttgart öffentlich einsehbar unter dem Aktenzeichen 37 C 2283/20 gestoßen. Knapp: Mieter hat Anspruch auf Zustimmung zu einer Balkon-PV-Anlage.

Vielleicht hilft dir das weiter. Natürlich kann es auch externe Ansprüche geben, zB wenn Nachbarn geblendet werden. Aber das ist ja dann ein anderes Thema.


   
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(@lapine)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 15
 

Einfach dran hängen und hoffen das keiner meckert.
Habe das auch gemacht und bisher nur positives Feedback bekommen.

Falls doch mal jemand mit Radikal Gemecker anfängt dann einfach das Balkon Kraftwerk für den doppelten Preis wieder verkaufen 🤣


   
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