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3,68KW vereinfachte Anmeldung - halbwahrheit von Alpha-Solar ?

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(@bumann)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 27
Themenstarter  

Hallo Zusammen,

heute bin ich wieder über eine Aussage von einem Alpha Solar Mitarbeiter in einem Youtube Video gestoßen, wo erzählt wird das es eine "vereinfachte Anmeldung" gibt für PV Anlagen unter 3,68KW.
Er erzählt das was davon das man dann nicht den Zählerschrank erneuern müsste usw.

Was haltet ihr davon? Wie ist das zu beurteilen? Was gibt es da für Rechtliche Grundlagen oder Empfehlungen von VDE oder so?

Hier ein Zitat: ( https://www.alpha-solar.info/images/Downloads/Was%20sind%20Balkonkraftwerke_SW%2015-11-2021_zum%20Verschicken%20und%20Auslegen.pdf )
"Balkonkraftwerke oder Plug-and-Play PV-Anlagen sind am Markt gebräuchliche Begriffe ohne exakte
juristische Definition.
In den Normen des VDE, die wiederum keinen gesetzlichen oder juristischen verbindlichen Charakter haben,
gibt es folgende Definitionen:
Balkonkraftwerke (steckerfertige Erzeugeranlagen) dürfen einfach mittels Steckdose im Hausnetz
angeschlossen werden. Ein Anschluss an der Hausverteilung ist nicht zwingend notwendig, wenn diese eine
Leistung von 3,68kW maximaler Netzbelastung nicht überschreiten. Dazu muss kein Antrag auf Genehmigung
gestellt werden und keine Abnahme durch den Netzbetreiber erfolgen. Eine Anzeige der Inbetriebnahme für
Leistungen bis 3,68 kW mittels einem dafür speziellen vereinfachten Formular und die Unterschrift eines
eingetragenen Fachunternehmens sind ausreichend"


   
Zitat
(@bumann)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 27
Themenstarter  

hier jemand evtl ne Ahnung?


   
AntwortZitat
(@wdomi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 19
 

Veröffentlicht von: @bumann

hier jemand evtl ne Ahnung?

Steht doch in der PDF:

Zusammenfassung:
...... kann dies bis 3,68 kW tun, aber derzeit in Deutschland nicht im
vereinfachten Verfahren selbst anmelden.

 

Reisserischer Beginn, und dann zurückrudern

 


   
AntwortZitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1266
 

Im Klartext: das ist völliger Unsinn.

Es gibt in D genau zwei Anlagengrößen unter 30kWp: Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit max 600W, und alle anderen. Die einzige technische Bedingung, die an der 3,6kW-Grenze hängt, ist die Möglichkeit, darunter eine PV-Anlage einphasig anzuschließen.

 

Oliver


   
AntwortZitat
ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1376
 

@oliverso War die Grenze nicht 4,6kW?

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
AntwortZitat
(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

die 4,6 kW ist doch die Schieflastgrenze oder nicht?

Die 3,68 kW Grenze ist wegen der 16A Sicherung über die Stromleitung


   
AntwortZitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@oliverso War die Grenze nicht 4,6kW?

 

Ups ja, Fehler meinerseits. Die meinte ich.

 

Oliver

 


   
AntwortZitat
3,68KW vereinfachte...
 
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