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>30KW - Lösen der Energiewendeblockade - Im Zweiparteienhaus

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

So schwer zu verstehen ist das Gesetz doch eigentlich gar nicht.

 

Einfamilienhaus Max. 30kWp je Anlage

Mehrfamilienhaus Max. 15kWp je Wohneinheit

und in Summe max. 100kWp je Steuerpflichtigen.

Die einzige offene Frage ist, ob auf einem Mehrfamilienhaus dann n 15kW-Anlagen je Wohneinheit bauen muss, oder es auch eine mit n*15kWp sein kann.

 

Dem TO hilft das nicht über die 30kWp-Grenze, der hat halt nur zwei Wohneinheiten. 

Oliver


   
Lenzelott reacted
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(@brain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 39
 

 

Veröffentlicht von: @oliverso

Einfamilienhaus Max. 30kWp je Anlage

...und um das je Anlage geht es!

Ich kann doch mehrere Anlagen in unterschiedlichen Jahren auf einem Gebäude installiert haben, die jeweils als eine eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister gelistet sind. Keine hat für sich über 30kWp, aber in Summe sind es halt über 30kWp aber unter 100kWp.

 


   
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(@was_solls)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 35
 

Da maximal 30 kWp beim Zweifamilienhaus zulässig sind, könnte man die Leistung über 30 kWp zunächst in eine Offgrid-Anlage schieben. Laut meinem Netzbetreiber interessierte ihn die vor 3 Jahren nicht; auch Finanzamt und Marktstammdatenregister sind in dem Fall außen vor. Es darf keine Verbindung der separaten Anlage zum Netz bestehen. Bei ausreichender Anzahl an E-Autos, Klimaanlagen und Akku-kWhs ist das allerdings kein Thema. Auch für den Fall einer maximalen Leistung des Hausanschlusses seitens des VNB kann man damit reagieren.


   
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(@lenzelott)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 132
 

Veröffentlicht von: @brain

 

Veröffentlicht von: @oliverso

Einfamilienhaus Max. 30kWp je Anlage

...und um das je Anlage geht es!

Ich kann doch mehrere Anlagen in unterschiedlichen Jahren auf einem Gebäude installiert haben, die jeweils als eine eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister gelistet sind. Keine hat für sich über 30kWp, aber in Summe sind es halt über 30kWp aber unter 100kWp.

 

 

Ja klar kannste Du auf Dein 1FH Haus jedes Jahr eine neue 30KW Anlage dazu bauen. Inlove  
Alter was hast Du denn für ne Hütte? Starry Eyes  

Ist aber hier im Kontext nicht vorgesehen vom Gesetzgeber. Ölftrölf mögliche Quellenangaben später diskutieren wir immer noch im Kreis...
Telefon in die Hand nehmen und frag Deinen Netzbetreiber, der lacht Dich aus, sorry. Formal Smile  

 

 


   
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(@brain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 39
 

Hab halt 36kWp auf Dach, darunter eine 9,5kWp 2007 mit Volleinspeisung, die noch eine recht hohe Vergütung mit sich bringt. Wenn ich die ESt darauf nur spare wenn ich unter 30kWp bin, nehme ich halt 19 Module aus meiner Norddachanlage raus, bringen eh nur 4000kWh=300€ und für den Eigenverbrauch machen die fehlenden 6kWp Nord nicht so viel aus. 

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @was_solls

Da maximal 30 kWp beim Zweifamilienhaus zulässig sind, könnte man die Leistung über 30 kWp zunächst in eine Offgrid-Anlage schieben. Laut meinem Netzbetreiber interessierte ihn die vor 3 Jahren nicht; auch Finanzamt und Marktstammdatenregister sind in dem Fall außen vor. Es darf keine Verbindung der separaten Anlage zum Netz bestehen. Bei ausreichender Anzahl an E-Autos, Klimaanlagen und Akku-kWhs ist das allerdings kein Thema. Auch für den Fall einer maximalen Leistung des Hausanschlusses seitens des VNB kann man damit reagieren.

Über die Definition einer nicht anmeldepflichtigen Inselanlage gibt es noch mehr Diskussionen als übers Jahressteuergesetz.

In all diesen Fällen hilft wohl nur, einfach mal machen, abwarten, was das Finanzamt dazu meint, und dann im Falle eines Falles Steuer nachzahlen, oder die eigene Interpretation des Gesetzes durch alle benötigten Instanzen bestätigen lassen.

 

Oliver

 


   
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(@brain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 39
 

Veröffentlicht von: @oliverso

In all diesen Fällen hilft wohl nur, einfach mal machen, abwarten, was das Finanzamt dazu meint,

 

Jo, werd ich auch so machen. 36kWp erst mal drauf lassen aber keine EÜR mehr abgeben. MwSt muss ich eh noch machen und auf den Eigenverbrauch 21er Nordanlage bis 2026 löhnen.

Irgenwie f*cken sie dich immer, aber ist ja in Ordnung, habe ja auch die Mwst gezogen und davon profitiert. IHK will über 30kWp übrigens auch den Beitrag für die (Zwangs)Mitgliedschaft haben!

 


   
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(@was_solls)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 35
 

@oliverso 

Ich mache nur das, was mein lieber VNB wünscht;-) Außerdem dient eine Entlastung des Stromnetzes der Allgemeinheit.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @was_solls

Ich mache nur das, was mein lieber VNB wünscht;-)

Finanzamt und VNB sind allerdings zwei sehr verschiedene Baustellen mit völlig unabhängigen Regeln. Aber auch da gilt: Versuch macht kluch. 

Oliver


   
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(@was_solls)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 35
 

Finanzamt und VNB sind allerdings zwei sehr verschiedene Baustellen mit völlig unabhängigen Regeln. Aber auch da gilt: Versuch macht kluch. 

Oliver

Hi Oliver, danke für den hilfreichen Tip! Da habe ich wohl die letzten Jahrzehnte die monatlichen Meldungen an das falsche Institut geschickt:-)

Meine privaten Solarkomponenten vor dem 01.01.2023 wurden ordnungsgemäß mit Mehrwertsteuer erworben, ohne jegliche Anträge auf Rückerstattung vom FA und auf die Förderung meiner OpenWB's habe ich ebenfalls verzichtet. Einen schönen Sonntag noch...

 


   
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