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>30KW - Lösen der Energiewendeblockade - Im Zweiparteienhaus

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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

Wir haben ein Zweiparteienhaus mit 2 Familien einer großen Doppelgarage und Carport auf der gerade eine 30KWP Anlage mit Victron Komponenten am Aufbau ist. Akku ist mit 45kWh gut ausgelegt aber leider liegen einige Flächen nicht ideal günstig um hohen ertrag zu liefern. Heißt ich könnte durchaus überdimensionieren und hätte auch Dachflächen oder ggf. Fassadenflächen richtung Süden frei. Ich würde gerne in Richtung 45 KWp gehen und etwas die Winterlücke besser zu überbücken. Wirtschaftlich bedingt Sinnvoll, aber es geht mir darum auch im Winter was für die Energiewende tun zu können. Wärmpepumpe gibt es nächstes Jahr.

 

Deshalb meines Frage:

Gibt es eine Legale Möglichkeit unter der Steuergrenze von 30kWp zu bleiben? Ich würde bei den restlichen 15KWp auf Einspeisevergütung verzichten. Oder gibt es Optionen das irgendwie Sinnvoll Aufzuteilen zwischen den Familien? Oder vielleicht die restlichen 15kWp erst in einem Jahr zu bauen?

Zweite Frage:

Wenn ich über die Steuergrenze gehe, muss nehm ich mal an alle 45kWp voll versteuert werden und nicht nur die 15KWp die drüber sind?

 

Auch wenn 30kWP Steuerfreu schon deutlich besser sind als 10kWp, aber die Dächer voll machen für die Energiewende ist nicht.

 

Viele Grüße

Michael

 


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

Hat da keiner Idee, wie man man sowas Gestalten kann?


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ihr seit doch 2 Haushalte. Also zwei Anlagen. 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@autoschrauberix)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1070
 

Vor dem Problem stehe ich auch. Meine Dachfläche ist mit 30kWp noch lange nicht voll belegt. Ich hätte fast nochmal die gleiche Fläche mit 20° Neigung Richtung Norden. Würde ich normalerweise machen, aber wenn das dann versteuert werden muss, lass ich es (bin ja gerade erst den Mist los geworden durch die Anpassung)

Leider gilt die 30kWp Grenze für das Gebäude bei 1 und 2 Familien Häusern. Eine dritte Wohneinheit könnte ich zwar realisieren, aber dann ist man als Vermieter rechtlich deutlich schlechter gestellt, kommt so für mich nicht in Frage. Dann würde aber nach meinem Verständnis die 15kWp / Wohneinheit gehen, also 45kWp.

Ich verstehe auch nicht warum das über die kWp geregelt wurde ohne die zu erwartende Energieausbeute anzuschauen. Ich hab überwiegend Ost/West, das ist einfach wenn man nur die Ertragssumme anschaut schlechter als rein Süd.

Gibt es eine Möglichkeit PV Module die nur die Batterie laden können, z.B. über einen Victron SmartSolar, aus der kWp Rechnung auszuklammern. Das wäre dann ähnlich einer Überbelegung, d.h. trotz höherer PV Leistung kann nie mehr als 30kW eingespeist werden, da hier die installierte Wechselrichter-Leistung zählt.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ich finde die Regelung mit der installierten Modulleistung sehr ungünstig. Andere Lösungen sind auch ungerecht. Also hat man einfach eine genommen.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@autoschrauberix)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1070
 

Wenn sie es ernst meinen mit der Energiewende, würde ich einfach sagen alles was auf oder an dem Haus oder zugehörigen Gebäuden montiert ist, ist freigegeben. Freifläche würde ich explizit ausnehmen, das find ich furchtbar wie die Gegend bei uns zugepflastet wird.


   
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(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 79
 

Die Regelung hat sich doch zum 1.1.23 deutlich verändert.

jede Anlage darf bis zu 30KWp haben und der Steuerpflichtige muss unter 100KWp Gesamtleitung bleiben.

aber schaut schaut euch die Regelungen bitte noch einmal selber genau an. Mehrere Anlagen auf einem Grundstück haben war ja noch nie ein Problem. Nach 12 Monaten ist eine Erweiterung automatisch eine neue Anlage.

 

Grüße HolgerS


   
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(@autoschrauberix)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1070
 

Ich finde da leider wiedersprüchliche Aussagen. Da ist immer wieder von einer Gesamtbruttoleistung von max. 30kWp (fur 1-2 Familienhäuser) laut Marktstammdatenregister die Rede, um die steuerfreiheit zu erreichen. Das bedeutet meiner Meinung nach dass alle installieren Anlagen pro Flurstück zusammengezählt werden und nicht mehr als 30kWp haben dürfen. Nur wenn sich die Anlagen auf unterschiedlichen Flurstücken befinden gilt die Summe von 100kWp. Oder lese ich das falsch ?


   
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(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 79
 

Ich habe auf einem Flurstück 2 Anagen 9,24 und 6,66 KWp deren Erträge, obwohl sie sogar nur über einen Wechselrichter betrieben werden, nach EEG 2012 als unabhängige Anlagen jeweils unter 10KWp vergütet werden. Steuerlich sind sie mir als Eigentümer zugeordnet. 
Aber es hindert doch auch nichts daran eine Anlage wirtschaftlich einer anderen Person zuzuordnen. Da haben dann beide jeweils eine Anlage unter 30KWp auf dem gleichen Flurstück. Es wird interessant wie die mit heißer Nadel gestrickten Gesetze in der Praxis umgesetzt werden.

schwieriger stelle ich es mir vor, die Zusage vom Netzbetreiber zum Anschluss von 30 + 30KWp zu erhalten. Ich habe auch keine Idee wie der Hausanschluss für diese Größe ausgelegt werden müsste.


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

Es ist ehrlich gesagt so ein ziemlicher Misst was sich die Bundesregierung wieder ausgedacht hat. Ich hab das Meiste Ost West, 6KW als Flachdach, das vom eigenen Haus zu 70% über das Jahr hinweg verschattet ist, was aber Rentabel ist, da ich selber die Module installieren koste und die Unterkonstruktion für Lau war. Bei der Nebelsuppe im Herbst und Winter kommen teilweise doch bis zu 400W von dem Bereich.

Mir geht es einfach darum zukünftig möglichst viel WP Strom selbst zu erzeugen. Und da sind solche Anlagen auch renatable, entlasten Massiv das Stromnetz in der kritischen Zeit.

 

Es wird doch sicherlich sehr viele mit solchen Problemem geben. @ Autoschrauberix: Sollten wir uns zusammenschließen und bei Steuerberater Herr Mücke nachfragen?

Eine Dritte Partei bring ich leider auch nicht unter. Ich wäre aber eben auch bereit auf die Einspeisevergütung der 6KW Anlage zu verzichten, wenn es zur not als Schätzung geht, wie es bei Holger zu gehen scheint.

 

Viele Grüße

Michael


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Wem gehört das Haus, wem die Wohnungen, wem das Dach bzw. die Dächer?

 

Oliver


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

Das ist ein Mehrgenerationenhaus im Familienbesitz. Alle samt ein Besitzer.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Tja, der Regelung zur Einkommensteuer-Befreiung heißt wohl sinngemäß „Max. 30kW Peak auf einem EFH bzw. 15kW Peak je Wohneinheit bei … Mehrfamilienhäusern“. 

Da wird’s wenig Spielraum geben.

 

Oliver

Tante Edit meint gerade, wenn man ein Dreiparteienhaus draus macht, klappt es auch mit 45kWp.


   
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(@boppeler)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 8
 

Veröffentlicht von: @mih

Das ist ein Mehrgenerationenhaus im Familienbesitz. Alle samt ein Besitzer.

Vermutlich nicht als Doppelhaushälften ausgelegt oder?

"

Von der Neuregelung profitieren somit nicht nur private Immobilienbesitzer, sondern auch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietungsunternehmen.

  • Doppelhaushälften gelten dabei als eigenes Wohnhaus (PV-Anlage bis 30 kW steuerfrei)
  • Ein Zweifamilienhaus umfasst hingegen zwei Wohneinheiten (2 Anlagen à 15 kW steuerfrei)

"

https://kittl-partner.de/aktuelles/kanzleiticker/geplante-neuregelung-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-01-01-2023/

 


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

@boppeler

Ja genau so ist es. Keine Doppelhaushälften. 

Es gibt auch nur einen Stromzähler 

Wie gesagt, ich würde auch auf einen Teil der Einspeisung verzichten. 


   
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