Benachrichtigungen
Alles löschen

Wechselrichter 1-phasig AC-Nennleistung >4600W vs. AR-N4105?

20 Beiträge
11 Benutzer
0 Likes
3,155 Ansichten
(@tifo15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 57
Themenstarter  

Hallo,
kann mir mal bitte jemand sagen, ob in DE einphasige Wechselrichter mit einer AC-Nennleistung >4600W eingesetzt werden dürfen?
Growatt hat z.Bspl. den min 6000TL-XH (mit PVmax 10kWp) und im Handbuch
https://www.lieckipedia.com/fileadmin/user_upload/downloads/Wechselrichter/Plug_and_Play_Wechselrichter/Growatt_MIN_2500-6000TL-XH_Bedienungsanleitung.pdf
behaupten die, das man den auf N4105 einstellen kann.
Wenn man über die Growatt-Seite (Spracheinstellung-deutsch) geht, werden die Typen mit AC-Nenn>4600 im Datenblatt nicht angezeigt.
Kann man die denn jetzt einsetzen oder nicht?
Gleiches gilt dann wohl auch für andere Hersteller….
LG
Tifo15


   
Zitat
(@tifo15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 57
Themenstarter  

Hab die Antwort gerade selber im Netz gefunden.
https://www.maxsel.de/produkt/growatt-min-6000tl-xh/
Der Anbieter hat ganz ehrlich dazu geschrieben:
"Leider gibt es kein VDE-N4105-Zertifikat für den Wechselrichter Growatt MIN 6000TL-XH in Deutschland. Das VDE-N4105-Zertifikat ist wichtig für Elektrizitätswerke in Niedrigspannungsnetzen."

Wenn doch nur alle so deutlich die Einschränkung dazu schreiben würden.
LG


   
AntwortZitat
Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
 

Danke für den Link.

Nur aus Interesse: Ist in der N4105 die maximale Last von 4,6KW (Schieflast) expliziert beschrieben?

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
AntwortZitat
(@martinlink)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

Hallo,
ja, die 4,6kW Schieflast sind in D festgelegt.

Habe die VDE mal verlinkt. VDE AR-4105
Hier war auf den ersten Blick nichts von 4,6kW sehen. Aber der Wert ist fix und schon ewig der Grenzwert, auch wenn man im Haushalt schnell mal drüber ist.

Auf der SMA Seite ist die AR-4105 ganz gut erklärt. SMA AR4100 Erklärung

Interessanter find ich jedoch ob auch ohne Einspeisung, also Nulleinspesung, die 4,6kW für den Wechslerichter das Maximum sind...

Gruß Martin


   
AntwortZitat
(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
 

Wenn die mit dem Netz verbunden sind: Ja. Die Anlage muss auch dann weiterhin angemeldet werden und die Normen erfüllen.

Einfach einen 3phasigen WR oder mehrere kleinere Modelle nehmen.


   
AntwortZitat
mafe68
(@mafe68)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 659
 

Verstehe ich das jetzt richtig, wenn die PV nicht mit dem Netz verbunden ist kann man den dann auch verwenden. Bin auch gerade am suchen nach einem 1Phasen WR. Wollte eigentlich einen Fronius haben, aber da gibst nicht mehr viele, die meisten sind alle 3P.

PV1: Victron ESS MultiPlus II 48/3000 | Pylontech Akku 5kW | 2880 Wp
PV2: Victron OffGrid MultiPlus II 24/3000 | TAB OPZS Akku 464Ah 11,8 kW | 10,6 kWp
Was ist Victron ESS wird hier genau erklärt!


   
AntwortZitat
(@martinlink)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

So würde ich das ganze auch in der VDE lesen. Es geht um Einspeisung in der Mittelspannung.
Das Problem wird sein dem Netzbetreiber zu versichern, das die Netze nicht verbunden werden können.
Offgridwechselrichter sind auch um einiges günstiger!


   
AntwortZitat
(@darkstardust)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 3
 

Hallo allerseits, liebe Freunde des DIY und der PV!

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:

Ich bin dabei mir eine Anlage mit PV und Akku zusammenzubauen, nun geht es um den Teil der Sache, bei dem der VNB mitreden will. Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (A**CON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (E**EKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? 😎

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? Oops
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

Herzliche Grüße
Thomas (bin übrigens neu hier!) Grin

Tante Edit: Als Speicher-Akku habe ich 16 LiFePO4-Zellen 280Ah, die habe ich auch schon da. Was gibt's da noch für Probleme zu erwarten? Die DC-Seite hat den VNB ja nicht zu interessieren...!?

@Mods: Beitrag bitte ggf. in einen anderen oder neuen Thread verschieben, fall das hier nicht passt!


   
AntwortZitat
Jogi1111
(@jogi1111)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 24
 

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:

Soweit ich dies verstanden habe, gilt die VDE 4105 auch für solche Anlage, die nicht einspeisen (oder nicht einspeisen können), aber mit dem Netz verbunden sind (wie auch immer diese Verbindung aussieht).

Wenn Du den VNB schon ins Boot geholt hast, wirst Du da m.M. nach Probleme bekommen, eine nicht nach VDE 4105 zugelassene Anlage offiziell anzuschließen.
Die Idee einer reinen Insel ist schon zielführend, denn davon braucht eigentlich keiner etwas zu erfahren. Dies aber im Nachhinein zu bewerkstelligen, könnte diffiziel werden ...

Gruß Jogi


   
AntwortZitat
(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
 

Warum macht Ihr das so unnötig nervig und kompliziert? Nehmt einfach zugelassene WR - bei höherer Leistung 3phasig - und meldet den Kram an (ist nur Papierkram).

Alles andere führt doch nur zu Ärger und Geldverschwendung.

Wenn einer meint, er möchte sich mit seiner persönlichen Rechtsauffassung in einen Konflikt mit der allgemeinen Rechtslage begeben, bitte. Aber zielführend ist das dann nicht mehr. Und eine rechtssichere und belastbare Position wird man hier auch nicht bekommen.
Also behaltet doch Euer Ziel im Auge ("PV betreiben").


   
AntwortZitat
(@martinlink)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

@ahhkoch: da hast du grundsätzlich vollkommen Recht. :thumbup:
Das Problem liegt ein kleines bisschen in der Definition.
Die AR-4105 ist eine Arbeitsrichtlinie. Kein Gesetzt.
Wenn man eine andere Maßnahme hat, das Netz zu schützen ist das vollkommen i.O. Man muß es nur Nachweisen.
Das ist übrigens mit allem was in der VDE geschrieben steht... Roll
Das EVU hat natürlich kein Interesse irgendein Risiko einzugehen und vom ausgetretenen Pfad abzuweichen.

Also gilt hier entweder alles mit Brief und Siegel kaufen und verbauen oder keine schlafenden Hunde wecken...


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6909
 

Verstehe ich das jetzt richtig, wenn die PV nicht mit dem Netz verbunden ist kann man den dann auch verwenden.

ja solange nicht mit dem netz von außen verbunden ist hat die das nichts anzugehen

So würde ich das ganze auch in der VDE lesen. Es geht um Einspeisung in der Mittelspannung.
Das Problem wird sein dem Netzbetreiber zu versichern, das die Netze nicht verbunden werden können.
Offgridwechselrichter sind auch um einiges günstiger!

du musst denen nichts versichern es reicht schon wenn keien physische verbindung hergestellt ist (und nicht hergestellt werden kann, wie diese schlaumeier das behaupten)

Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (A**CON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (E**EKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? 😎

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? Oops
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

so ist das, du darfst den dann nicht mit ihrem heiligen netz verbinden
das wäre dann gotteslästerung und wird mit dem fegefeuer bestraft

sorry für den sarkasmus aber mittlerweile kann man diese bürokratische idiotie nicht anders aushalten Roll
hat ja auch in gewissen teilen eine rechtfertigung dafür gibt es ja normen die eingehalten werden müssen. das muss eben sichergestellt werden.

aber grundsätzlich gilt wo kein kläger da kein richter...
nur wenn du auf einmal im jahr 50% weniger strom von der mafia kaufst dann werden die schon misstrauisch.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
(@darkstardust)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 3
 

...
Wenn man eine andere Maßnahme hat, das Netz zu schützen ist das vollkommen i.O. Man muß es nur Nachweisen.
...
Also gilt hier entweder alles mit Brief und Siegel kaufen und verbauen oder keine schlafenden Hunde wecken...

Reicht hierfür eine Bescheinigung des Herstellers, dass der WR nicht einspeisen "KANN"? Die hab ich nämlich vorliegen, im Gegensatz zu besagter Konformitätserklärung...

Ich verstehe die Intention der 4105 und das Interesse der VNB, die Netze störungsfrei zu halten. Es ist nur so widersinnig, auf der Einhaltung einer Richtlinie zu bestehen, die Parameter und Eigenschaften eines Gerätes vorgibt für eine Funktion, die dieses Gerät gar nicht erfüllen kann und will.
Mir ist klar, dass ich das mit dem VNB nicht diskutieren muss - wenn die sich quer stellen, ist Ende Gelände. Aber irgendwie ist das schon sehr lobbyistisch...


   
AntwortZitat
(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
 

Reicht hierfür eine Bescheinigung des Herstellers, dass der WR nicht einspeisen "KANN"? Die hab ich nämlich vorliegen, im Gegensatz zu besagter Konformitätserklärung...

Frag das den VNB, da führt kein Weg dran vorbei. Nur Dein VNB kann Dir das beantworten und dessen "OK" musst Du haben, wenn Du legal bleiben willst.
Worum gehts Dir denn? Warum reitest Du so auf diesem Thema herum, wenn die Lage doch klar ist: Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung! Oder willst Du Dich gegen den VNB mal persönlich durchsetzen? Ich dachte, Du willst "nur" eine PV betreiben?! Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird. Es gibt nur 2 Wege:

A) Man möchte "offizell anmelden", dann folgt man den Vorgaben und kauft entsprechende Geräte.
B) Man möchte es nicht anmelden, dann macht man es einfach und schert sich nicht um Konformitäterklärungen usw usw.

Ich glaube, hier im Forum gibt es keinen Juristen und auch keinen, der sich dazu etwa belastbar äußern würde. Und selbst wenn, um das "Nein" des VNB zu kippen Bedarf es dann eines Rechtsstreits.


   
AntwortZitat
(@darkstardust)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 3
 

...
Worum gehts Dir denn? Warum reitest Du so auf diesem Thema herum, wenn die Lage doch klar ist: Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung! Oder willst Du Dich gegen den VNB mal persönlich durchsetzen? Ich dachte, Du willst "nur" eine PV betreiben?! Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird.
...

Worum es mir geht? Erfahrungen von anderen hören. Ist anscheinend nicht uneingeschränkt erwünscht hier. Ok für mich.
Warum ich darauf herum reite? Um Dich zu ärgern (denn das tut es offensichtlich) - Ziel erreicht. Prima.
"Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung!" - Don't state the obvious!
"Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird." - Wenn es für dich verplemperte Zeit ist, warum schreibst du dann?

Ok, um es kurz zu machen: ich habe keine Lust auf ein Forum, in welchem man nach dem zweiten Beitrag dumm angemacht wird - und nichts anderes ist es!

Allen anderen, die sich die Zeit genommen haben, kompetent zu antworten, sei herzlich gedankt!

Viel Spaß noch!


   
AntwortZitat
Seite 1 / 2
Teilen: