@thomas0815 Jo, oder für nen Mustang von Bullitt oder nen E-Type.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
und dabei um den brennenden BEV tanzen.
Dann bekommst du den Mustang und ich nem nen 300SL. Dann machen wir ein Doppelfeuer.
Ist jetzt gut mit Haare spalten? Du hast Dich verrannt und versuchst zu retten, was nicht mehr zu retten ist?
Nein, ich habe eine andere Ansicht davon was kostenlos ist als du. Das ist alles.
Aber du hast recht, du wirst nicht verstehen, was ich sagen will und wollte.
Meine eigentliche Absicht, zu sagen, dass man "ich kann kostenlos in der Firma laden" hinterfragen sollte und es dabei Fallstricke gibt, ist vermutlich bei den meisten rübergekommen.
Jetzt fehlt nur noch ich müsse dies bei der Steuererklärung angeben....
Je nach Anzahl der kWh (und unter Berücksichtigung der Freigrenzen und anderem... blah blah blah...) musst du das in der Tat.
für einen alten 190SL
Und mit dem wäre auch ein vernünftiges Tempolimit nicht mehr wirklich schlimm. 🙂
Wenn man mal von den hirnrissigen Tempo 100 absieht.
Als ob man auf der Autobahn wirklich noch 160 und mehr fahren kann.
Der Meinung bin ich auch. Die paar km, wo mal mehr möglich ist, machen den Kohl nicht fett.
Eine globale Regulierung finde ich völlig unnötig und Effekthascherei. Besonders wenn dann die Extremisten wieder mit 100 ankommen...
Jetzt fehlt nur noch ich müsse dies bei der Steuererklärung angeben....
....... blah blah blah.............
Da sprichst Du ein wahres Wort gelassen aus.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)
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Hört, hört...doch wieder so billig.
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Man muss es als geldwerten Vorteil versteuern.
Der Ordnung halber:
Das stimmt NICHT (mehr?):
Einkommensteuer frei sind
"zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung"
§3 Nr.46 EStG
In meiner Flotte haben wir uns bereits einige Elektro LKLWs von <a href=" Link entfernt "> Link entfernt angeschafft, da wir schon mehrere Jahre sehr bedacht handeln in Sachen Umweltschutz. Das mit der Reichweite ist tatsächlich immer noch ein Problem für uns und wir hoffen, dass die Ladeinfrastruktur schnell ausgebaut wird. Trotzdem ist es auch meiner Sicht richtig, Elektromobilität auch jetzt schon in der Logistik zu verankern, da es so oder so Zeit wird, weg von herkömmlichen Treibstoffen zu kommen.
das würd mich jetzt mal interessieren; auch bei uns wird jetzt mit Macht E-Molbilität eingeführt; 20 konnten wir letzte Woche melden (vonüber tausend). PKW seien kein Problem, sagen unsere Fahrzeugverantwortlichen, die 1-Tonner auch. Aber für 3,5-Tonner und aufwärts gibt es noch keine Lösung, nicht nur weil die Reichweite unterirdisch und die Leasingraten doppelt so hoch wie die der Verbrenner sind, auch weil die Nutzlast durch die schweren Batterien halbiert wird.
Welche Lösung hast Du dafür, ein Sternchen hätte ich für Dich
Aber für 3,5-Tonner und aufwärts gibt es noch keine Lösung, nicht nur weil die Reichweite unterirdisch und die Leasingraten doppelt so hoch wie die der Verbrenner sind, auch weil die Nutzlast durch die schweren Batterien halbiert wird.
Nenn doch mal den konkreten Anwendungsfall für die 3,5 Tonner bei euch. Wenn man den Blick etwas weitet, findet sich oft eine Alternative. Es fahren sowieso viel zu viele 3,5 Tonner durch die Gegend. Das ist oft (nicht immer) auch eine Sache der Bequemlichkeit, körperlich und/oder mental.