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Deye SUN Hybrid Sammelbestellung bei IVG Energy Solutions (DE)

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(@pvjunky)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 282
 

@all

Prinzipiell ist es ganz normal, ab einem Punkt wo es dann zur Umsetzung des Vorhabens kommt, auch die entsprechende Voraussetzung zu prüfen, aber bis dato waren wir ja noch nicht soweit.

Die letzten Dazugestoßenen haben wohl auch den Diskussionsstrang nicht von Anfang an gelesen und daraus resultieren jetzt falsche Annahmen und Behauptungen.
Es war nie die Rede, dass die Rechnung von IVG kommt. Wenn das so wäre bräuchte man ja keinen „Zwischenhändler“.
Die Rechnung wird von uns ausgestellt und mit 0-Steuersatz ausgewiesen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Es war ein Angebot von unserer Seite an die Community es so abzuwickeln, um Interessierenden den Vorteil des 0-Steuersatz zu ermöglichen.
Ich hatte bereits angeboten, dass zu gegebener Zeit der Andreas (admin) unsere Daten bekommt.
Und ich nehme das auch keinem Übel der hier nachfragt, ich würde das genauso machen.
Allerdings würde ich nichts Behaupten, was ich nicht ausdrücklich auch so gelesen habe – und das führt nun zu Irritationen.

Wir haben uns Gedanken gemach wie wir das Umsetzten könnten und aktuell wäre der angedachte Ablauf so:
Der Endkunde muss ein Bestellformular ausfüllen, auf welchem er zusichert dass er die EEG-Rahmenbedingungen einhält (Anlage für ihn selber / Einzelanlage nicht über 30KWp) und auf diesem Bestellformular muss er auch einen Ausschluss vom Wiederrufs-Recht bestätigen.
Es macht keinen Sinn eine Sammelbestellung anzustoßen, wo dann zig Leute mit Widerruf die Sache kippen.
Auch bestätigt er, dass er zur Kenntnis nimmt, dass die Gewährleistung über die Firma IVG läuft und keinerlei Produkthaftung durch den Sammelbesteller besteht.
Das Bestellformular wird von unserem Steuerberater und von unserem Anwalt geprüft/mitverfasst, damit wir da auf der sicheren Seite sind.
Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter, es bedarf einigen gesetzlichen Vorgaben die einzuhalten sind.
Wenn wir die Bestellung mit dem Formular dann erhalten, sammeln wir diese bis wir bei mindestens 50 Bestellungen sind, denn ab da gilt der vereinbarte Preis.
In der Community regeln wir dann, bis wann wir Bestellungen annehmen.
Wir das Fenster geschlossen, müssen die Besteller den fälligen Betrag überweisen.
Bei Bestellern aus AT wird es aufwändiger, weil hier die Transportkosten einzeln ermittelt werden müssen.
Danach platzieren wir die Bestellung bei IVG.
IVG schickt uns die Rechnung die wir auch per Vorkasse überweisen müssen.
Und nochmal zur Info – wir müssen mit dem gesamten Vorsteueranteil in Vorleistung gehen, das sind aktuell über 70000,-- Euro.
Danach beginnt dann IVG die Ware zu versenden oder zur Abholung bereit zu stellen.

Wir haben natürlich auch IVG „gecheckt“ wenn man das so sagen kann – so wie IVG auch uns bestimmt gecheckt hat.
Die IVG Energy Solution GmbH gibt es erst seit diesem Jahr das ist richtig, aber einer der Geschäftsführer ist auch GF einer IT-Firma an selbiger Adresse, die es schon seit 20 Jahren gibt.
Ich nehme an man hat hier eine ähnliche Abspaltung/Neugründung gemacht wie wir es auch vorhaben – zum einen als Absicherung und auch als Trennung der Geschäfts/Tätigkeitsbereiche.
Für uns ist das soweit ok.

Übrigens gibt es auch eine Facebookseite von IVG, wo man sieht dass die jede Menge Deye Wechselrichter vor wenigen Tagen bekommen haben.
"https://www.facebook.com/ivgenergysolutions"


   
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(@eugenius)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 533
 

@pvjunky, warum hälst du dich so bedeckt mit deiner Firma. Eine Firma muss man doch promoten und nicht verstecken. Warum willst die Daten nur an Admin schicken? Welche Daten überhaupt?

Firmenadresse sollte eh öffentlich bekannt sein.


   
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(@webalizer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 106
 

Veröffentlicht von: @hahoern

Nein, die bestehende GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Kann 1.000.000, kann 25.000, kann 0 sein.

Bei IVG sind es aber nachweislich zumindest mal nur die minimalen 25.000 €.

Wie viel es bei der Neugründung sein wird, wissen wir nicht.

 

Veröffentlicht von: @hahoern

Die öffentliche Diskussion führt aber zu nichts.

Geheimniskrämerei auch nicht. Angenommen es soll im Januar bestellt werden, dann würde ich schon gerne mal wissen, wer mein Geld bekommt. Wink  


   
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(@paule1334)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 142
 

Veröffentlicht von: @webalizer

Veröffentlicht von: @hahoern

Nein, die bestehende GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Kann 1.000.000, kann 25.000, kann 0 sein.

Bei IVG sind es aber nachweislich zumindest mal nur die minimalen 25.000 €.

Wie viel es bei der Neugründung sein wird, wissen wir nicht.

 

Veröffentlicht von: @hahoern

Die öffentliche Diskussion führt aber zu nichts.

Geheimniskrämerei auch nicht. Angenommen es soll im Januar bestellt werden, dann würde ich schon gerne mal wissen, wer mein Geld bekommt. Wink  

 

Doch, wissen wir : mindestens 25.000 EUR  Wink  

 


   
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(@hahoern)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @paule1334

Veröffentlicht von: @webalizer

Veröffentlicht von: @hahoern

Nein, die bestehende GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Kann 1.000.000, kann 25.000, kann 0 sein.

Bei IVG sind es aber nachweislich zumindest mal nur die minimalen 25.000 €.

Wie viel es bei der Neugründung sein wird, wissen wir nicht.

 

Veröffentlicht von: @hahoern

Die öffentliche Diskussion führt aber zu nichts.

Geheimniskrämerei auch nicht. Angenommen es soll im Januar bestellt werden, dann würde ich schon gerne mal wissen, wer mein Geld bekommt. Wink  

 

Doch, wissen wir : mindestens 25.000 EUR  Wink  

 

Bitte nicht Stammkapital und Gesellschaftvermögen verwechseln. Die beiden sind nur am Tag der Einlage identisch. Und das Stammkapital interessiert für die Haftung überhaupt nicht, zumindest nicht unmittelbar. Das ist ein populärer Rechtsirrtum.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von hahoern

   
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 Jeep
(@jeep)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 9
 

M.E. ist das Zwischenhändlermodell ein Irrweg, der für alle nur Nachteile hat. Jedenfalls keine Vorteile.

Für den 0-Steuersatz braucht man keinen Zwischenhändler, da reichen Rechnung und Lieferung im nächsten Jahr und hinsichtlich der UStG Bestätigung haben das Online-Händler jetzt schon so gelöst: „Bestätigung nach § 12 Abs. 3 UStG:“ und dann ein Button für „keine Bestätigung“ und einer für „Hiermit bestätige ich, dass ich  …“.

IVG bezeichnet sich selbst als Händler und betreibt einen Online-shop für Privatkunden, wenn auch etwas „lieblos“ (so sieht es jedenfalls aus): pv-speicher.eu Danach kann IVG ohne Weiteres an Endkunden verkaufen. Vielleicht wollen sie das nicht. Dann stellt sich die Frage: warum in diesem Fall nicht?

Das Widerrufsrecht (auch gegenüber dem Zwischenhändler) kann man rechtlich nicht ausschließen und so ein Ausschlussversuch ist auch „gefährlich“, weil die Widerrufsbelehrung dann falsch und die Widerrufsfrist dann länger ist.

Dass die Käufer zur Kenntnis nehmen sollen, „dass die Gewährleistung über die Firma IVG läuft und keinerlei Produkthaftung durch den Sammelbesteller besteht“ geht rechtlich auch nicht. Dass kann man zwar zur Kenntnis nehmen, es gilt aber nicht (AGB, zig-fache Verwendung). Außerdem müsste sich dafür IVG gegenüber den Käufern entsprechend verpflichten. Oder es gäbe eine Abtretung. Aber wäre der Zwischenhändler nach dem Vertrag mit IVG (den hier keiner kennen wird) zur Abtretung berechtigt? Eine Abtretung ist ohnehin „Mist“, weil es nur ein abgeleitetes Recht ist und nur in dem Umfang besteht, in dem der Zwischenhändler Gewährleistungsansprüche gegen IVG hat. Und selbst bei einer Abtretung der Gewährleistungsansprüche kommt der Zwischenhändler an einer eigenen Haftung nicht vorbei (Alles keine Rechtsberatung, sondern Meinungsäußerung, aber nicht ganz ins Blaue hinein…).

Der Hinweis, „das Bestellformular wird von unserem Steuerberater und von unserem Anwalt geprüft/mitverfasst, damit wir da auf der sicheren Seite sind.“ bedarf der Ergänzung, dass der Anwalt natürlich ausschließlich die Interessen des Zwischenhändlers vertritt und auch nur vertreten darf!

Die Aussage: „Ich nehme an man hat hier eine ähnliche Abspaltung/Neugründung gemacht wie wir es auch vorhaben – zum einen als Absicherung und auch als Trennung der Geschäfts/Tätigkeitsbereiche.“ ist klar, bedeutet aber m.E., dass man weder eine Zwischenhändlerlösung, noch eine ungesicherte Vorauszahlung in den Dimensionen machen sollte, um die es hier geht. Das ist kein Misstrauen, sondern gesunder Menschenverstand.

Ich bin für eine rechts- und zahlungssichere vernünftige Lösung und die kann m.E. nur so aussehen, dass einzelne Kaufverträge zwischen den Käufern und dem Lieferanten, der auch die übliche Haftung und Gewährleistung hat, zustande kommen und übliche Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen (d.h. keine ungesicherte Vorauszahlung).

Sachliche Argumente, rechtliche Aspekte und gesunden Menschenverstand sollte man auch bei guten Preisen nicht aus dem Auge verlieren. Im Gegenteil, sie sind dann sogar besonders wichtig…


   
webalizer, Bart and JayKay67 reacted
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(@b-stromberg)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 131
 

Moin!

Ähm.... Was heißt denn GmbH eigentlich? Richtig! Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung. Bei IVG sind das 25.000 EUR. Auftragswert 300.000 EUR, Tendenz steigend. Aber gut, wenn im Vertrag dann auch noch das Fernabsatz Gesetz "ausgehebelt" werden soll, was meiner Meinung nach überhaupt nicht geht, könnte man ja den Punkt hineinbringen, dass die Verkäufer gesamtschuldnerisch, über die 25.000 EUR der GmbH haften. Wird mit Sicherheit keiner machen wollen. Das volle Risiko liegt beim Käufer...

Sorry, aber bei derart hohen Beträgen muss eine Lösung her. Auch aus reinem Selbstschutz für dich Klaus!

Fernabsatz kann man nicht vertraglich aushebeln, das wird zum Boomerang! Und wenn deine Firma auch die Rechnungen schreibt, bist du mit der vollen Gewährleistung drin, auch wenn es eine Firma IVG nicht mehr gibt. Willst du das wirklich? Sei da bitte nicht so blauäugig. Vertrieb ist ein Pool voller Haie!  


   
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(@webalizer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 106
 

Veröffentlicht von: @hahoern

Bitte nicht Stammkapital und Gesellschaftvermögen verwechseln. Die beiden sind nur am Tag der Einlage identisch. Und das Stammkapital interessiert für die Haftung überhaupt nicht, zumindest nicht unmittelbar. Das ist ein populärer Rechtsirrtum.

Da du dich so gut auskennst, ist dir ja sicher auch klar, dass im Zweifel nichts von beidem mehr da ist.


   
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(@benni)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 586
 

Wäre das bei Daniel auch "so", oder könnte da jeder bei ihm direkt bestellen mit Gruppenrabatt?

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(@hahoern)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @b-stromberg

Was heißt denn GmbH eigentlich? Richtig! Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung. Bei IVG sind das 25.000 EUR

NEIN, eben nicht. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Nicht beschränkt auf irgend ein Stammkapital, das irgendwann mal eingezahlt wurde.

 


   
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(@hahoern)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @webalizer

Da du dich so gut auskennst, ist dir ja sicher auch klar, dass im Zweifel nichts von beidem mehr da ist.

Richtig- hab ich oben doch auch erwähnt. Letztlich weiß niemand, was im Falle eines Falles noch zu bekommen ist. Kann gut gehen, muss nicht. Zur Abschätzung von Bonität gibt es andere Merkmale - und auf die sollten wir uns konzentrieren.

 


   
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(@paule1334)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 142
 

Die GmbH ist eine eigenständige, juristische Person und haftet für sich selbst – bis zur Höhe des hinterlegten Stammkapitals. Es gibt jedoch Ausnahmen. 

Versäumst du es als Geschäftsführer einer GmbH zum Beispiel, die fälligen Stammeinlagen rechtzeitig von den Gesellschaftern einzufordern oder trägst du eine vorsätzliche Mitschuld an der Insolvenz der GmbH, haftest du zusätzlich mit deinem Privatvermögen.

Frage geklärt?

Paule1334


   
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(@autoschrauberix)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1070
 

Veröffentlicht von: @autoschrauberix

Ich hab mir jetzt die technischen Daten des SUN1600G3-EU-230 nochmal angeschaut und beim Einsatz der bifacialen Module aus dem Sammelthread wäre es vermutlich besser den SUN2000G3-EU-230 zu verwenden, da ja die Leistung der Rückseite des 410er Panels noch oben drauf kommt.

@pvjunky: Könntest Du uns dafür auch noch einen Preis sagen ? Danke

Irgendwie scheint diese Frage im restlichen Hin und Her untergegangen zu sein. Wäre schön wenn wir das vor der Erstellung der Interessensliste noch klären könnten.

 


   
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(@hahoern)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @paule1334

Frage geklärt?

Ich beende für mich diese Diskussion. Wer die richtige Antwort nachlesen möchte, sie findet sich in § 13 II GmbHG

 


   
JayKay67 reacted
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(@pvjunky)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 282
 

Veröffentlicht von: @autoschrauberix

Veröffentlicht von: @autoschrauberix

Ich hab mir jetzt die technischen Daten des SUN1600G3-EU-230 nochmal angeschaut und beim Einsatz der bifacialen Module aus dem Sammelthread wäre es vermutlich besser den SUN2000G3-EU-230 zu verwenden, da ja die Leistung der Rückseite des 410er Panels noch oben drauf kommt.

@pvjunky: Könntest Du uns dafür auch noch einen Preis sagen ? Danke

Irgendwie scheint diese Frage im restlichen Hin und Her untergegangen zu sein. Wäre schön wenn wir das vor der Erstellung der Interessensliste noch klären könnten.

 

Sorry - ja - geht hier ganz schön zu.
Preis liegt bei 330,--

 


   
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