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Verkäufer/Anbieter aus dem Vertrag ausgestiegen - Anspruch auf Wertverlust der Anzahlung?

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(@phili_pp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
Themenstarter  

Hallo Community,

kurz zu meiner Situation. 

Ich habe im August einen Vertrag für eine 12,3kw/p Photovoltaikanlage abgeschlossen.

Inkl Material, Montage, Anmeldung, Förderung, allem drum und dran - ein Komplettpaket also.

 

Da die Montage auf dem geplanten Welleternitdach nicht jeder der vorherigen Anbieter nicht übernehmen wollte, habe ich dieses Thema schon VOR dem ersten persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt. Dieser Umstand wurde von der Firma akzeptiert und mit dem Kommentar "das ist absolut kein Problem, machen wir dauernd" abgenommen. 
Kurz darauf war auch der Beratungstermin mit darauf folgenden Angeboten.

Ich hatte 7 Tage Bedenkzeit, um einen gewissen Preis bzw. Rabatt zu erhalten und bekam einen Montagetermin im November versprochen bei ebenso kurzfristiger Entscheidung.

Wir überlegten nicht lang, sagten zu und zahlten rund 15.600 € an - Materialkosten. 

Danach passiert rund 2 Monate gar nichts, es war niemand da zum Ausmessen, es gab schlichtweg keine Kommunikation. 

Als dann die Freigabe vom Netzbetreiber kam, wussten wir zumindest, dass sich um dieses Thema gekümmert wurde.

In der Zwischenzeit habe ich noch den Hauptzählerkasten sanieren lassen und Leerverrohrungen installiert.

Auf mehrmaliges Ansprechen und Druck machen im Oktober, weil bis dato noch immer nichts kommuniziert wurde, wurde ich dann gebeten div. Maße zu nehmen und zu übermitteln. Man sagte mir, dass es branchenuntypisch sei jemanden vorbeizuschicken dies zu machen, als Käufer wolle man ja auch Kosten sparen und das wären die Maßnahmen dazu. 

Oktober ging herum, nach wie vor keine Kommunikation bezüglich Montagetermin. 

Mitte November habe ich begonnen etwas lästig zu werden, mehr Kontakt gesucht, eine Bestätigung gefordert, dass mein Material überhaupt bestellt/vorhanden sei - dies bekam ich jedoch nur mit einem einfachen "ja ist alles da".

In der letzten Novemberwoche dann endlich die erfreuliche Nachricht, man habe den Montagetermin nun für 5. & 6.12.2022 fixiert. Ich also kurzfristig Urlaub genommen, um die Baustelle betreuen zu können. Am Tag darauf dann die Nachricht, es werde wetterbedingt doch der 6. & 7.12.2022 - gut Chef sieht es glücklicherweise locker. 

Am Samstag vor der Montage, schrieb mir mein "Betreuer", ob ich die Anlage nicht doch kleiner machen wolle, weil aufgrund des Sonnenverlaufs mit einer Beschattung zu rechnen ist (Kommentar von mir: Es war jemand für ein Beratungsgespräch hier - warum wurde das damals nicht besprochen?).
Ich sagte ihnen nein, wir möchten nicht verkleinern, sie sollen sich etwas überlegen. Am Papier wurde es dann mit 2 verschiedenen Strings gelöst - Erklärung oder was das bedeutet gab es eigentlich nicht. 

Am Tag vor der Montage, kam noch eine E-Mail, dass ich doch bitte vor Montage eine Hagelversicherung abschließe. Die E-Mail kam um 16:08 bei mir an. Glücklicherweise sendete man mir auch die Kontaktdaten eines, deren Aussage nach "sehr zuverlässigen" Maklers. 

Dann war endlich der 6.12.2022 - Montagetag. Angekündigt war die Firma für früher Vormittag. Es wurde 9 Uhr, es wurde 10 Uhr, danach 11, und schlussendlich um halb 12 läutete mein Telefon. Der Chef/Verkäufer/Berater persönlich - der erste Kontakt mit ihm, nach seinem Besuch und Beratungs-/Verkaufsgespräch. 

Man erklärte sich, man entschuldigte sich, aber man möchte den Auftrag stornieren. Aus genau dem Grund, der von mir als allererstes abgeklärt wurde, dem Welleternitdach.

Man befürchte Asbesthaltiges Material, und Beschädigungen. 

Ich könnte entweder mein Geld zurückerhalten oder das gekaufte Material bekommen - wir entschieden uns für die Anzahlung. 

Nun meine Frage:
Habe ich einen Anspruch auf Geldwertminderung? Das Geld lag doch gut 4 Monate beim Monteur, ohne bearbeitet zu werden.
Alle Angebote, die ich nach diesem Vorfall eingeholt haben, kosten zwischen 3 und 9.000 € mehr als das damalige. 
Neben der Inflation, muss ich jetzt also noch mehr zahlen, auch hier - gibt es einen Rechtsanspruch? Hinzukommt der Verdienstentfall vom Stromverkauf bzw. zumindest die persönliche Ersparnis, die ich gehabt hätte, wenn die Anlage schon laufen würde. 

Oder ist es aussichtslos?


   
Zitat
 weg
(@nix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 274
 

Du hast der Vertragsauflösung schon zugestimmt, oder?


   
AntwortZitat
(@phili_pp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
Themenstarter  

@andyhoe nur telefonisch. Es gibt noch keine schriftliche Auflösung.

Die Anzahlung wurde bereits zurück gezahlt


   
AntwortZitat
 weg
(@nix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 274
 

@phili_pp 

na dann ist der Vertrag ja sowieso schon aufgehoben


   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6101
 

Mündliche Absprachen gelten genauso wie schriftliche. Das macht keinen Unterschied. Alles blöd gelaufen, ich sehe da aber keine Möglichkeiten einer Entschädigung. Ich würde die Zeit nicht in sowas Blödes reinstecken, besser die Energie jetzt in was Konstruktives reinstecken und voran kommen.

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Henro reacted
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