Hallo Zusammen,
meine erste kleine PV-Anlage (2.64KWp) auf dem Garagendach habe ich am laufen. 😊
Nun möchte ich eine große Anlage auf das Hausdach und auf die Terrassenüberdachung montieren.
16-18KWp zusätzlich sind möglich und auch angestrebt.
Die Technik möchte ich komplett in meiner Garage verstauen, in weißer Voraussicht habe ich auch eine 5x16mm² Stromleitung in die Garage gelegt.
eine passende Infrastruktur wäre schonmal vorhanden.
Nun musste ich beim planen und recherchieren feststellen, Stromspeicher in der Garage sollen verboten sein!?
Das wäre sehr unschön, hätte in der Garage eine passende Nische in der ich alles gut montieren kann.
Sprich Wechselrichter und Stromspeicher in der Garage, bietet sich bei mir perfekt an.
Sind Stromspeicher in der Garage wirklich verboten?
Wenn ja, warum?
Gibt es Ausnahmen, oder Vorkehrungen damit man Stromspeicher in der Garage betreiben darf?
Euch allen schon mal frohe Ostern
Hallo
Das würde heißen, dass das Abstellen & Laden von elektro Fahrzeugen in der Garage verboten sein soll? Das sind ja auch alles (rollende) Stromspeicher......
Hast du eine Quelle zum Nachlesen für deine Feststellung? Ein Link wäre nett.
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Vielen Dank und schöne Grüße Chris
PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;
Hallo, schau doch mal in die Garagenordnung deiner Stadt/Kommune. Da findest du schon Anhaltspunkte.
Dann frag mal deinen VNB was der fordert, um die Anmeldung zu akzeptieren.
Dann überleg dir den Winterbetrieb deines Akkus und wer alles Zugang zur Garage hat (Mitbenutzer, Hochvolt...)
viel Erfolg
mobilsolar
Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.
Hallo
Das würde heißen, dass das Abstellen & Laden von elektro Fahrzeugen in der Garage verboten sein soll? Das sind ja auch alles (rollende) Stromspeicher......
Hast du eine Quelle zum Nachlesen für deine Feststellung? Ein Link wäre nett.
Hallo Chris N,
plausibel ist mir das auch nicht.
Hatte nur nach Stromspeicher und Garage gegoogelt.
Ganz ehrlich, ich plädiere ja auch immer für Gesetzeskonforme Anmeldung von PV und Speicher, übrigens Speicher nur Marktstammdatenregister aber in dem Zusammenhang würde ich eine wie auch immer geartete kommunale Garagenordnung stumpf ignorieren. Evtl schlechte Bedingungen wie Feuchtigkeit oder Temperaturen wären ein anderes Argument
Bei einer Nische vielleicht eine Feuerschutztür davor und daran ein entsprechendes Schild wie z.B. "Elektrischer Betriebsraum".
Gehört nicht mehr zur Garage.
Ansonsten grundsätzlich etwas mehr südländische Gelassenheit bezüglich Gesetzen und Verordnungen 😉
Oder die russische Variante "Gesetze werden in Moskau gemacht ... da bleiben sie auch"
Oder die russische Variante "Gesetze werden in Moskau gemacht ... da bleiben sie auch"
Das kenne ich aber anders:
( Da steckt ne Menge Wahrheit drin aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme)
In England ist alles erlaubt, außer dem was verboten ist.
In Deutschland ist alles verboten, außer dem, was erlaubt ist.
In Italien ist alles erlaubt, auch das, was verboten ist.
Und in Russland ist alles verboten, auch das, was erlaubt ist.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Hallo, schau doch mal in die Garagenordnung deiner Stadt/Kommune. Da findest du schon Anhaltspunkte.
Dann frag mal deinen VNB was der fordert, um die Anmeldung zu akzeptieren.
Dann überleg dir den Winterbetrieb deines Akkus und wer alles Zugang zur Garage hat (Mitbenutzer, Hochvolt...)
viel Erfolg
mobilsolar
Die Garagenordnung sagt nichts über Stromspeicher, nur für was eine Garage gemünzt ist...
Im Umkehrschluss darf man eine Garage nur für sehr wenig nutzen.
Außer für Auto und Zubehör, nicht mal der Wechselrichter wäre streng genommen erlaubt.
Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden wird der VNB die wenigsten Probleme bereiten.
Der Zugang ist kein Problem, da es sich um mein Eigentum handelt.
Trocken und relativ warm auch im Winter. (Grenz großflächig am Haus)
Hochvolt? Das bleibt alles unter 1000V !
Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung könnte jedoch schon eine Meinung dazu haben 😎
Bei einer Nische vielleicht eine Feuerschutztür davor und daran ein entsprechendes Schild wie z.B. "Elektrischer Betriebsraum".
Gehört nicht mehr zur Garage.
Ansonsten grundsätzlich etwas mehr südländische Gelassenheit bezüglich Gesetzen und Verordnungen 😉
Oder die russische Variante "Gesetze werden in Moskau gemacht ... da bleiben sie auch"
Für einen einen einen Technikraum in der Garage ist die Nische zu klein.
Grundsätzlich eine gute Idee!
Oder die russische Variante "Gesetze werden in Moskau gemacht ... da bleiben sie auch"
Das kenne ich aber anders:
( Da steckt ne Menge Wahrheit drin aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme)
In England ist alles erlaubt, außer dem was verboten ist.
In Deutschland ist alles verboten, außer dem, was erlaubt ist.
In Italien ist alles erlaubt, auch das, was verboten ist.
Und in Russland ist alles verboten, auch das, was erlaubt ist.
Da steckt viel Wahrheit drin 😎
Garagenverordnung - Garagennutzung - Sicherheitsingenieur.NRW
"Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben."
Ladegerät, Pufferspeicher, Inselwechselrichter und Balkonkraftwerk (auch) zum Laden des Eauto, Ebike, Eroller.
(M)eine Strategie?
Garagenverordnung - Garagennutzung - Sicherheitsingenieur.NRW
"Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben."
Ladegerät, Pufferspeicher, Inselwechselrichter und Balkonkraftwerk (auch) zum Laden des Eauto, Ebike, Eroller.
(M)eine Strategie?
Vergleichbares habe ich für BW nicht gefunden, bzw. nur die Garagenverordnung für BW.
Die besagt, dass bei uns Fahrräder im Gegensatz zu NRW, in der Garage erlaubt sind. 😊
@svs mit Hochvolt meinte ich nicht Hochspannung, sondern eine Installation mit 60 V oder darüber. Dann gelten andere Spielregeln u.a.wegen Berührungsschutz.
viel Erfolg
mobilsolar
Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.