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Brandschutz Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

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(@gimpchar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Erstmal ein herzliches Hallo hier ins Forum! Dies ist mein erster Post hier.

Ich wohne mit meiner Familie in einem kleinen Reihenhäuschen in der Südpfalz (Rheinland-Pfalz). Unser Dach hat 35° Neigung genau nach Süden und wegen der enorm verteuerten Strompreise überlegen auch wir nun, eine PV-Anlage zu montieren. Allerdings – wenn überhaupt – soll das aus Kostengründen in Eigenleistung und mit einem befreundeten PV-Spezialisten zur Planung an der Hand passieren.

Wir sind noch gar nicht richtig in der Planungsphase, sondern noch immer bei den ersten Vorüberlegungen. Und da bin ich vorgestern über das große Thema Brandschutz gestolpert.

In Bayern hat es ja wohl vor einigen Jahren bereits eine Novelle der Landesbauordnung gegeben, die für Glas-Glas-Panels einen Abstand von 0,5 m und für Glas-Folien-Panels sogar ganze 1,25 m Abstand zu Brandschutzmauern vorschreibt. Ich denke, das ist für sehr viele bayerische Reihenhausbesitzer der Tod für jegliche Anschaffungspläne!

Aber wie sieht das in Rheinland-Pfalz aus? Ich habe bereits in der Landesbauordnung gesucht, aber zu dem Thema nichts gefunden. Auch die Suche nach Brandschutzbestimmungen bringt mich zu dem Thema nicht weiter.

Kennt sich jemand zu der Thematik in Rheinland-Pfalz jemand aus? Wie ist das z.B. wenn das Reihenhaus vom Nachbarn nördlich versetzt ist und mein südwestlicher Ortgang und der First deswegen frei liegen?


   
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