25 oder 30kwp Grenz...
 
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25 oder 30kwp Grenze?

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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 38
Themenstarter  

Hi zusammen,

es gab ja bisher (2021 glaube ich) die 25kwp Grenze mit 70% Regelung.

Die wurde ja aber so abgeschafft.

Meine Frage ist nun:

Wie sind aktuell die rechtlichen Grenzen gesetzt bezüglich Teileinspeisung (Eigenverbrauch) und Abschalteinrichtung?
Ich kann dazu leider nichts konkretes finden. Alles was ich finde bezieht sich auf die steuerliche Grenze von 30kwp.
Das nach 10kwp eine andere Vergütung bis 40kwp stattfindet weiß ich, interessiert mich nicht wirklich.
Ich möchte halt wissen, ob der Netzbetreiber mir in irgendeiner Form eine Abschaltung einbauen darf, wenn ja unter welchen Voraussetzungen.

 

Ich hoffe da kann mir jemand eine Antwort drauf geben.
Ich dachte bisher ich müsste unter 25kwp bleiben mit meiner Planung, aber wie es aussieht könnte ich dann bis zu 30kwp hoch. Das wäre ein Träumchen 😀

 

Viele Grüße

Stefan


   
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(@tageloehner)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 451
 

ich stell mir grad vor, es wäre ein reserve-string montiert... 😀


   
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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 638
 

Meines Wissens ist 30 kWp die steuerliche Grenze (0% MwSt, keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung etc.).

Einen Rundsteuerempfänger bekommt man aufgebrummt, sobald die Anlage 25 kWp oder mehr hat. Also am besten nicht über 24,999 kWp gehen. Hier im Forum kursiert der Tipp, erst mal max. 24,999 kWp zu installieren und dann 1 Jahr später die Anlage auf 30 kWp zu erweitern, dann kommt man scheinbar um den Rundsteuerempfänger herum. Benutze einfach mal die Suchfunktion, da gibt es ältere Beiträge dazu.


   
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(@pvstrom)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 49
 

Veröffentlicht von: @alexx
Hier im Forum kursiert der Tipp, erst mal max. 24,999 kWp zu installieren und dann 1 Jahr später die Anlage auf 30 kWp zu erweitern, dann kommt man scheinbar um den Rundsteuerempfänger herum.

Die Fernsteuerung ist ab 25kWp Modulleistung pro Anlage Pflicht (siehe EEG).

Alles was innerhalb von 12 Monaten erweitert wird gilt als Anlagenerweiterung und kriegt dann sogar (wenn ich mich richtig erinnere) sogar die gleiche Vergütung.

Wenn nach 12 Monaten erweitert wird, gilt das als neue Anlage und damit zählen die 25kWp für die Fernsteuerung von 0 an zu zählen.

Ob sich das rechnet zu warten hängt davon ab, wieviel der Rundsteuerempfänger vor Ort (beim jeweiligen VNB) kostet.

Bei uns sind das ~1050€ einmalig für das Fernwirkgerät sowie weitere ~4,50€ monatlich als Grundgebühr.

Dazu kommen dann noch 2 Gateways (Speicher WR und Zusatz WR von 2 Herstellern), eine kleine Verteilung, Antenne einmessen, Montage, etc was dann insgesamt ~2,5k kostet, wenn man die 25kWp überschreitet.

 

 

Jetzt gibts aber seit 1.1.24 §14a EnWG.

Da ist die Fernsteuerung auch Pflicht, wenn Verbraucher neu verbaut werden die seit 1.1.24 steuerungsfplichtig sind.

Sobald eine Wallbox oder Wärmepumpe mit >4,2kVA Anschleistung (Heizstab bei der WP zählt dazu!) verbaut wird ist die Fernsteuerung.

 

Daher unbedingt auf den Einbau von Verbraucher verzichten die unter §14a EnWG fallen, sofern die Fernsteuerung und Gateways bei dir auch so teuer sind!

 

 

 

 

 


   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 38
Themenstarter  

Hi und vielen Dank!
Dann lag ich mit den 25kwp doch richtig, leider.

 

Wärmepumpe ist aktuell mit eigenem Zähler verbaut.

Wallbox nicht vorhanden. Aktuell nicht geplant.

 

Mir gehts eher darum, daß man mir meine Anlage nicht abschaltet im Sommer und ich dann bei bestem Wetter aus dem Netz Strom beziehen muß.
Ich bin gerne Herr über mein Eigentum 😉 und lasse mich ungerne bevormunden.

 

Frage....

wenn ich die Wärmepumpe dann vom eigenen Zähler auf den Hausstromzähler umklemmen lasse, fällt das nicht unter Einbau einer WP richtig?

 

Die Spielchen mit nach 12 MOnaten um 5kw erweitern muß ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Ich bin eher ein Freund von ganz oder gar nicht. Mal schauen


   
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(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Bedenken muss man aber auch bei Anlagen >30kWp, dass ggf. Ertragssteuer (Einkommenssteuer aus selbstständiger Tätigkeit) gezahlt werden muss.

Hier entscheidet das Finanzamt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht ist oder „Liebhaberei“.

 

Weil ich auch größer bauen wollte, kam mir mal jemand mit folgender Idee:

- 1. Anlage mit 24,9 kWp im MaStR und beim NB auf den Ehemann anmelden

- 366 Tage warten

- 2. Anlage mit 24,90 kWp im MaStR beim NB auf die Ehefrau anmelden

Vorteil:

- kein EFR-Gerät zur Steuerung

- Keine Ertragssteuer, da 2 Anlagenbetreiber (habe das aber noch nicht beim Steuerberater hinterfragt)

 

Vielleich läuft solch Konstellation schon bei einem und kann berichten.


   
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(@tageloehner)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 451
 

Ich sag ja "unbenutzten Reserve-String" mit montieren..

übrigens 2 anlagen wird schon gehn, aber auf 2 anschlussnehmer. oder wie soll das abgerechnet werden?


   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 38
Themenstarter  

naja so viel bekomme ich hier nicht aufs Haus. mehr als 30kwp muß ich nicht haben. schön wärs, aber den streß tu ich mir nicht an.

mir gings nur darum, ob ich unter 25 oder unter 30 bleiben muß. leider unter 25...

 

ja den reserver string habe ich verstanden, aber das bringt andere aspekte ins spiel. dann kann ich auch einfach eine 25er anmelden und mach danach eh was ich will.

ich halte die meisten regelungen bei uns in D für blödsinn und sinnfrei, aber nichts desto trotz versuche ich mich einigermaßen dran zu halten.
in diesem fall schon wegen versicherung bei schäden etc. wenn dann raus kommt, man hat da was schwarz angeschlossen wirds kritisch. da ich einen wasserführenden holzvergaser bekomme und eine solarthermie dazu, reicht das dicke. mehr ist in dem fall besser, aber für mich dann nicht praktikabel.

 

danke euch


   
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(@pvstrom)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 49
 

Veröffentlicht von: @jackdaniels

Mir gehts eher darum, daß man mir meine Anlage nicht abschaltet im Sommer und ich dann bei bestem Wetter aus dem Netz Strom beziehen muß.
Ich bin gerne Herr über mein Eigentum 😉 und lasse mich ungerne bevormunden.

Die Abregelung bezieht sich ausschließlich auf die Einspeiseleistung und nicht die Erzeugungsleistung.

Bei einer vollständigen Abregelung auf 0% betreibst du also quasi unfreiwillig eine Nulleinspeisung.

 

Das Hauptproblem liegt an Anlagen die das technisch nicht können.

Eigenverbrauchsanlagen mit >25kWp wurden zu Zeiten mit deutlich höheren Einspeisvergütungen (daher hat sich die Fernsteuerung >25kWp auch gerechnet) und absolut unwirtschaftlichen Speichern gebaut. Denen fehlen alle die WR-kompatiblen Zwischenzähler. Ohne den Hausverbrauch zu kennen, bleibt denen nur die Erzeugungsleistung auf 0% zu reduzieren > kein Eigenverbrauch mehr möglich.

Ich hab die 25kWp aber trotzdem nicht überschritten. Rechnet sich bei den Kosten hier für vll. 300-400kWh mehr Eigenverbrauch (großzügig gerechnet) für ~5kWp schlichtweg nicht. Außerdem dauert die Zahlung der Entschädigungen einige Jahre länger als die Zahlung der Einspeisevergütung. Reicht mir schon, wenn ich ein paar Jahre auf die Einspeisevergütung warten muss (ist hier üblich. Das kann hier schon mal 1-2 Jahre dauern, bis die erste Einspeisung vergütet wird)

 

Veröffentlicht von: @jackdaniels

Frage....

wenn ich die Wärmepumpe dann vom eigenen Zähler auf den Hausstromzähler umklemmen lasse, fällt das nicht unter Einbau einer WP richtig?

Sorry, da bin ich überfragt.

Theoretisch wäre das ja schon gemeldeter Bestand, aber bei Umstellung des Messkonzeptes müssen auch Zählertafeln gegen Zählerschränke getauscht werden ...

 

Am besten frägst du das mal im Photovoltaikforum. Da gibts einen User namens pflanze der sich in dem Bereich bestens auskennt.

Veröffentlicht von: @jackdaniels

Die Spielchen mit nach 12 MOnaten um 5kw erweitern muß ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Ich bin eher ein Freund von ganz oder gar nicht. Mal schauen

Du brauchst immer jemanden zum anmelden der Anlage.

Und der muss das ganze Spielchen auch mitspielen.

Und musst du das ganze auch noch beim VNB mittels Anwalt durchdrücken, falls der nicht will.

 

Mein Solateur war damals nicht zum überreden und mangels ansonsten nicht überteuerten Angeboten ...

Zudem war bei mir schon klar, dass der VNB nicht mitspielt ...

 

Auch bei mir bleibt daher noch einiges an Dachfläche frei.

Und wirklich viel mehr an Eigenverbrauch ist auch bei mir nicht möglich. Mit vorhandenem Holzvergaser und Solarthermie ist da schlichtweg kein weiteres Potential mehr vorhanden.

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von pvstrom

   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 38
Themenstarter  

Danke dir! Gute Infos.
Mein Elektriker darf anmelden und abnehmen und würde bei allem mitspielen was erlaubt ist 😀
Aber trotzdem tue ich mir das Theater dann nicht an.

Wusste nicht, daß die Abschaltung dann "nur" auf die Eispeisung zielt. Dachte bisher, die Anlage wird stillgelegt. Wieder viel gelernt.

Bei mir bleibt bei 25kwp nicht viel frei. Auf der Südseite ist leider eine ungünstige Gaube. Ich werde also die Nordseite und die 50m² Garage ordentlich mit belegen.

Da ich aber eh zusätzliche alternative Wärmequellen haben werde, sollte ich damit auch im Winter einen hohen autarken Grad erreichen können.


   
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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 362
 

Veröffentlicht von: @pvstrom

Sobald eine Wallbox oder Wärmepumpe mit >4,2kVA Anschleistung (Heizstab bei der WP zählt dazu!) verbaut wird ist die Fernsteuerung.

Wollen die VNBs wirklich bei jeder neuen 11KW-Wallbox einen Rundsteuerempfänger vorschreiben? Das die neuen Wallboxen technisch die Steuerungsmöglichkeit bereitstellen sollen, ist schon klar, aber mit einem Rundsteuerempfänger?

Hat da jemand Erfahrungen, der eine Solaranlage <25 kWp und Wallbox seit 1.1.2024 hat? Interessiert mich insbesondere im Bereich des Netzbetreibers Westnetz.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von wihz

   
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(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Veröffentlicht von: @wihz

Veröffentlicht von: @pvstrom

Sobald eine Wallbox oder Wärmepumpe mit >4,2kVA Anschleistung (Heizstab bei der WP zählt dazu!) verbaut wird ist die Fernsteuerung.

Wollen die VNBs wirklich bei jeder neuen 11KW-Wallbox einen Rundsteuerempfänger vorschreiben?

Nein, soll künftig mit iMSys (elektronischer Zähler mit Gateway) und Steuerbox gemacht werden. Zur Zeit gibt es die jedoch (noch) nicht in den Größenordnungen wie es das Gesetzt will.

 


   
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(@pvstrom)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 49
 

Veröffentlicht von: @wihz

Rundsteuerempfänger

Fernsteuerung nicht gleich Rundsteuerempfänger.

 

Aktuell läuft das bei uns über Tetra Fernwirkgeräte.

In Zukunft soll das (wie schon angesprochen) mal über eine Steuerbox laufen die mit am Smartmetergateway hängt.

Und da ist alles fällig was unter §14a EnWG fällt.

 

Wie das bei euch gehandhabt wird, musst du aber jemanden fragen der sich im Netzgebiet der Westnetz auskennt.

Gibt massive Unterschiede wie die VNB das in der Praxis handhaben (sieht man ja auch schon an bestehenden Zählerschränken oder der 25kWp Grenze die hier pro Anschluss und nicht pro Anlage durchgedrückt wird ...)

 


   
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25 oder 30kwp Grenz...
 
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