die Diskussion zum Schuko-Stecker wurde ja für beendet erklärt - ohne dass ich wirklich eine brauchbare Aussage ableiten kann.
Die Norm selbst hält den Schuko für zulässig, wenn dieser ZUSÄTZLICHE SCHUTZELEMENTE aufweist, konkret Berührungsschutzhülsen oder integrierter Schalter.
Die Norm schreibt NICHT, dass damit normale Schukostecker unzulässig wären. Ist dies nun eine automatische Schlußfolgerung aus 1) als Umkehrschluss oder ähnlichem?
Interessant ist ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck, 2.12.2025, mit der Behauptung:
”*Gemäß der neuen Produktnorm, die am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, ist der Anschluss über einen Schutzkontaktstecker nun auch vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) grundsätzlich zugelassen.”
*
Wie sieht’s nun also wirklich rechtlich und normativ aus? Sind Systeme mit normalem Schukostecker nun normgerecht? Sind sie vom Eigentümer und Vermieter zu akzeptieren? Oder kann der auf normgerechten Schuko-Spezial-Steckern bestehen, die es zwar theoretisch, aber noch nicht wirklich in der Praxis gibt?
Vorweg, ich kenne mich mit Normen nicht aus und kenne die Stelle nicht auf die Du dich beziehst. In einem Gesetz müßte etwas verboten sein, damit es verboten ist. Davon könnten dann Ausnahmen genannt werden und von den Ausnahmen Ausnahmen. Wenn eine Norm etwas für zulässig erklärt, wenn eine Bedingung erfüllt ist, dann würde ich dazu tendieren, daß die Verwendung nicht zulässig ist, wenn die Bedingung nicht erfüllt ist, da die Aussage sonst wenig Sinn ergeben würde.
Was das Urteil angeht, in Urteilen kann alles stehen, insbesondere wenn sich der Verurteilte/Beklagte nicht wehrt. Man müßte schon schauen, wie das Urteil begründet ist und ob die Begründung auch nachprüfbar belegt wird. In Urteilen wird gern einfach mal etwas behauptet.
Die kann man inzwischen durchaus kaufen, ich habe die Jungs dieses Jahr auf der Intersolar-Messe getroffen und hatte dort so ein Teil schon in der Hand:
Zusatz-Info: Es gibt da 2 Varianten. Der oben verlinkte SEP 0.16 hat nur den Berührschutz.
Es gibt auch noch den SEP 1.16, der hat dann zusätzlich eine Neutralleiter-Phasen-Erkennung und schaltet intern ab, wenn L und N vertauscht sind (was die neueste VDE-Norm aber scheinbar nicht fordert...?):
Danke, die seplugs sind bekannt. Netterweise hast du auch die Preisschilder dafür mit zitiert. Es ist absurd, derart die Anlagen zu verteuern. Warum sollten die überhaupt nötig sein, wo NA-Schutz usw. doch gerade sicherstellen sollen, dass ein Berühren der Stecker nicht kritisch sein kann?
Warum dann nicht gleich Wieland - oder noch einfacher eine Aufputz-Dose mit Schraubverbindung?
Auf mich wirkt die Forderung nach solchen Spezialsteckern, statt der bisher zulässigen normalen “Haushaltsstecker” auch eher nach einer Balkonkraftwerk-Verhinderungs-Norm.
Und daher eben die Frage, ob normale Schukos nun nicht mehr normgerecht sind oder doch - denn Heise und das genannte Urteil behaupten ja eigentlich etwas anderes als das, was ich dieser Vornorm entnehme.
Das ist ja eine Produktnorm, wo dann die Hersteller am Zuge sind. Wenn das wirklich so sein sollte, dass nur noch Schukostecker mit Schutzhülse erlaubt sind, dann werden die Dinger im großen Stil hergestellt und kosten dann nur 10 Cent mehr. Da sehe ich kein Problem drin.
Das ist doch der große Vorteil: Der Käufer kann jede Schukosteckdose verwenden und muss nicht erst einen Elektriker beauftragen, um etwas zu installieren.
Nebenher: Ob man selber Schuko oder Schuko mit Schutzhülse verwendet, ist fast egal. Die Schutzhülse soll nur ein zusätzlicher Berührungsschutz sein und wenn man weiß, was man tut, kann da auch ohne Hülse nichts passieren. Kann jeder selbst abwägen, ob diese Zusatzsicherung nötig ist oder nicht.
Nein, ich denke, das ist eine falsch vereinfachende Sicht. Wenn in einer Mietwohnung der Eigentümer oder die Hausverwaltung auf einer “normgerechten” Installation besteht, dann bist du zu solchem Schuko gezwungen, egal ob nötig oder nicht.
Genau deswegen frage ich ja hier euch Experten nach eurer Meinung: Sind solche Spezialschukos nun Pflicht?
Deine Meinung zu “nur 10 Cents mehr” bezweifle ich auch. Normale Schukostecker werden millionenfach jedes Jahr verbaut - wobei der Trend eher zu den Konturensteckern geht. Aber solche Spezial-Schukos sind eben eine Spezial-Lösung, die einerseits doch deutlich aufwändiger sind, andererseits die Masseneffekte für eine derart massive Preisreduktion fehlen.
Wenn sich das zum Standard in Deutschland entwickeln sollte, also alle fertigen BKW-Angebote den dran haben, machen das die Chinesen dir das für wenige Cent Mehrkosten, das kenne ich aus anderen Bereichen.
Wenn ich sehe, was es alles für Hürden gibt, um als Mieter in BKW zu installieren, sehe ich darin ehe Peanuts, der problemlos umsetzbar ist. Einen Elektriker holen zu müssen, um eine Wieland Steckdose installieren zu lassen, ist da schon eine ganz andere Nummer.
Hat Vor- und Nachteile, die Sache mit den Spezial-SchuKo's.
Einerseits kostet so ein Teil in etwa so viel wie ein PV-Modul und treibt den Preis für ein Balkonkraftwerk damit deutlich nach oben. Würde man gerne vermeiden, wenn möglich. Wie bei Eigenheimbesitzern meist der Fall.
Andererseits ist Wieland aber der absolute Balkonkraftwerk-Killer. Da musst Du erst mal einen Elektriker finden, der wegen so einem Kleinauftrag überhaupt zu Dir kommt, und wenn Du den findest, dann schreibt der eine Rechnung, die es in sich hat. Da wird der Preis des Balkonkraftwerks dann mindestens verdoppelt.
Wenn Du einen Vermieter hast, der penibel auf die Einhaltung aller Normen drängt, um Balkonkraftwerke nur so weit wie möglich zu verhindern, dann ist der normkonforme SchuKo-Spezialstecker ein Segen. Bei Wieland-Nachrüstungen wird der Vermieter nämlich auf einen Fachbetrieb bestehen und ggf. die Rechnung sehen wollen. Und bei Auszug wahrscheinlich auf Rückbau bestehen und nochmal das gleiche Trara machen. Da ist dann viel gewonnen, wenn die vorhandene SchuKo-Steckdose einfach benutzt werden darf.
In dem Sinne ist der Spezial-SchuKo für manche Anwender wohl doch sein Geld wert. Wahrscheinlich braucht man den ohnehin nur für ein halbes Jahr. Wenn die Solar-Polizei von Vermieters Gnaden den Spezial-SchuKo gesehen hat und wieder abgezogen ist, kann man den Stecker gebraucht weiterverkaufen und wieder einen normalen SchuKo nehmen
Bisher gibts glaube ich noch keine Hinweise, dass sich dieser Spezial-Schuko überhaupt durchsetzt. Ich vermute, die Industrie wird da nicht drauf einsteigen, sondern einen Nachweis erbringen, dass es ohne genauso sicher ist und dann muss man die Norm an diesem Punkt auch nicht einhalten.
Klar entsteht dann eine blöde Situation: Die Industrie macht es nicht, aber der Vermieter fordert es. Dann hängt man wirklich an diesen teuren Speziallösungen fest.
Mir scheint, ich habe in der Norm nun den entscheidenden Passus identifiziert: Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, dann reichen die klassischen Schukos:
Bei Netztrennung
Abfall der Ausgangsspannung auf unter 34 in max. 1 Sekunde
Relaisöffnung in max. 0,1 Sekunde
Beide Bedingungen müssen in einer Stückprüfung erfüllt sein - Typprüfung reicht nicht aus.
(Quelle: 6.2.3.4.1 ff, dazu 9.5)
Bisher reichten scheinbar 0,2 Sekunden für das Abwurfrelais.
Um ein Gleichnis darzustellen müßte die Aussage aber lauten: “Metallicblaue Autofarbe ist nur zulässig wenn Bedingung X erfüllt ist.” Andere Farben wären dann andere Stecker über die niemand Schlüsse gezogen hat. Dann bleibt die Frage, ist Metallicblaue Autofarbe zulässig, wenn Bedingung X nicht erfüllt ist.