Stromspeicher in der Garage verboten?

Hallo Zusammen,

meine erste kleine PV-Anlage (2.64KWp) auf dem Garagendach habe ich am laufen. :blush:
Nun möchte ich eine große Anlage auf das Hausdach und auf die Terrassenüberdachung montieren.
16-18KWp zusätzlich sind möglich und auch angestrebt.
Die Technik möchte ich komplett in meiner Garage verstauen, in weißer Voraussicht habe ich auch eine 5x16mm² Stromleitung in die Garage gelegt.
eine passende Infrastruktur wäre schonmal vorhanden.

Nun musste ich beim planen und recherchieren feststellen, Stromspeicher in der Garage sollen verboten sein!?
Das wäre sehr unschön, hätte in der Garage eine passende Nische in der ich alles gut montieren kann.
Sprich Wechselrichter und Stromspeicher in der Garage, bietet sich bei mir perfekt an.

Sind Stromspeicher in der Garage wirklich verboten?

Wenn ja, warum?

Gibt es Ausnahmen, oder Vorkehrungen damit man Stromspeicher in der Garage betreiben darf?

Euch allen schon mal frohe Ostern

Hallo

Das würde heißen, dass das Abstellen & Laden von elektro Fahrzeugen in der Garage verboten sein soll? Das sind ja auch alles (rollende) Stromspeicher......

Hast du eine Quelle zum Nachlesen für deine Feststellung? Ein Link wäre nett.

Hallo, schau doch mal in die Garagenordnung deiner Stadt/Kommune. Da findest du schon Anhaltspunkte.

Dann frag mal deinen VNB was der fordert, um die Anmeldung zu akzeptieren.

Dann überleg dir den Winterbetrieb deines Akkus und wer alles Zugang zur Garage hat (Mitbenutzer, Hochvolt...)

viel Erfolg

mobilsolar

Hallo Chris N,

plausibel ist mir das auch nicht.
Hatte nur nach Stromspeicher und Garage gegoogelt.

Ganz ehrlich, ich plädiere ja auch immer für Gesetzeskonforme Anmeldung von PV und Speicher, übrigens Speicher nur Marktstammdatenregister aber in dem Zusammenhang würde ich eine wie auch immer geartete kommunale Garagenordnung stumpf ignorieren. Evtl schlechte Bedingungen wie Feuchtigkeit oder Temperaturen wären ein anderes Argument

Bei einer Nische vielleicht eine Feuerschutztür davor und daran ein entsprechendes Schild wie z.B. "Elektrischer Betriebsraum".

Gehört nicht mehr zur Garage.

Ansonsten grundsätzlich etwas mehr südländische Gelassenheit bezüglich Gesetzen und Verordnungen :wink:

Oder die russische Variante "Gesetze werden in Moskau gemacht ... da bleiben sie auch"

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Das kenne ich aber anders:

( Da steckt ne Menge Wahrheit drin aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme)

In England ist alles erlaubt, außer dem was verboten ist.

In Deutschland ist alles verboten, außer dem, was erlaubt ist.

In Italien ist alles erlaubt, auch das, was verboten ist.

Und in Russland ist alles verboten, auch das, was erlaubt ist.

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Die Garagenordnung sagt nichts über Stromspeicher, nur für was eine Garage gemünzt ist...
Im Umkehrschluss darf man eine Garage nur für sehr wenig nutzen.
Außer für Auto und Zubehör, nicht mal der Wechselrichter wäre streng genommen erlaubt.
Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden wird der VNB die wenigsten Probleme bereiten.
Der Zugang ist kein Problem, da es sich um mein Eigentum handelt.
Trocken und relativ warm auch im Winter. (Grenz großflächig am Haus)
Hochvolt? Das bleibt alles unter 1000V !

Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung könnte jedoch schon eine Meinung dazu haben :sunglasses:

Für einen einen einen Technikraum in der Garage ist die Nische zu klein.
Grundsätzlich eine gute Idee!

Da steckt viel Wahrheit drin :sunglasses:

Garagenverordnung - Garagennutzung - Sicherheitsingenieur.NRW
"Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben."
Ladegerät, Pufferspeicher, Inselwechselrichter und Balkonkraftwerk (auch) zum Laden des Eauto, Ebike, Eroller.
(M)eine Strategie?

Vergleichbares habe ich für BW nicht gefunden, bzw. nur die Garagenverordnung für BW.
Die besagt, dass bei uns Fahrräder im Gegensatz zu NRW, in der Garage erlaubt sind. :blush:

@svs Die Welt ist ungerecht.
E-Roller oder E-Motorrad mit großem Nummernschild?

@svs mit Hochvolt meinte ich nicht Hochspannung, sondern eine Installation mit 60 V oder darüber. Dann gelten andere Spielregeln u.a.wegen Berührungsschutz.

viel Erfolg

mobilsolar

dazu habe ich nichts gelesen, oder was meinst Du damit konkret?

@svs

Für die Lademöglichkeit in der Garage muss man doch ein korrektes batterieelektrisches Kraftfahrzeug einstellen.
Ich habe ein E-Auto und auch zwei E-Bikes. E-Bikes alleine dürften gar nicht rein...

Okay, da hast Du recht.
Da ich die Vorgaben vom VDE einhalte, sehe ich da wenig Probleme.
Das größte Problem sehe ich im Brandschutz, die Gebäudeversicherung könnte im Schadensfall auf seltsame Ideen kommen.
Das muss ich mir noch genauer ansehen.

von mir erfährt das keiner :innocent:

@svs
Wir schaffen uns ab.
Das Land der Tüftler und Erfinder hat gewählt.
Hätte es den VDI, DKE, VDE usw. zuerst gegeben, der elektrische Strom wäre nie entdeckt worden.
Wäre Bill's Garage in NRW gewesen gäbe es MICROSOFT nicht.

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Im Gegensatz zu uns müssen sich die Russen nicht mit irgendwelchen garagenverordnungen beschäftigen.

Mein Kumpel ist vor paar Jahren dorthin ausgewandert.

Die beste Entscheidung seines Lebens auch nach aktuellen Vorfällen.

Haus und fette Scheune gebaut mit 5000m2 Grundstück für das was hierzulande einer für einen neuen Mittelklasse neuwagen bezahlt.

Hätte er sich im besten Deutschland aller Zeiten als einfacher angestellter nie leisten können. Bzw hätte das bis zur Rente abdrücken müssen.

So ist er jetzt schuldenfrei mit eigenem Grundbesitz.

Die Welt ist nicht schwarz und weiß.

Bezüglich dieser Verordnung hier. Wer bitte hält sich dran?

Aber gut, Rechtschaffene hatten es schon immer schwer.