meine erste kleine PV-Anlage (2.64KWp) auf dem Garagendach habe ich am laufen.
Nun möchte ich eine große Anlage auf das Hausdach und auf die Terrassenüberdachung montieren.
16-18KWp zusätzlich sind möglich und auch angestrebt.
Die Technik möchte ich komplett in meiner Garage verstauen, in weißer Voraussicht habe ich auch eine 5x16mm² Stromleitung in die Garage gelegt.
eine passende Infrastruktur wäre schonmal vorhanden.
Nun musste ich beim planen und recherchieren feststellen, Stromspeicher in der Garage sollen verboten sein!?
Das wäre sehr unschön, hätte in der Garage eine passende Nische in der ich alles gut montieren kann.
Sprich Wechselrichter und Stromspeicher in der Garage, bietet sich bei mir perfekt an.
Sind Stromspeicher in der Garage wirklich verboten?
Wenn ja, warum?
Gibt es Ausnahmen, oder Vorkehrungen damit man Stromspeicher in der Garage betreiben darf?
Das würde heißen, dass das Abstellen & Laden von elektro Fahrzeugen in der Garage verboten sein soll? Das sind ja auch alles (rollende) Stromspeicher......
Hast du eine Quelle zum Nachlesen für deine Feststellung? Ein Link wäre nett.
Ganz ehrlich, ich plädiere ja auch immer für Gesetzeskonforme Anmeldung von PV und Speicher, übrigens Speicher nur Marktstammdatenregister aber in dem Zusammenhang würde ich eine wie auch immer geartete kommunale Garagenordnung stumpf ignorieren. Evtl schlechte Bedingungen wie Feuchtigkeit oder Temperaturen wären ein anderes Argument
Die Garagenordnung sagt nichts über Stromspeicher, nur für was eine Garage gemünzt ist...
Im Umkehrschluss darf man eine Garage nur für sehr wenig nutzen.
Außer für Auto und Zubehör, nicht mal der Wechselrichter wäre streng genommen erlaubt.
Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden wird der VNB die wenigsten Probleme bereiten.
Der Zugang ist kein Problem, da es sich um mein Eigentum handelt.
Trocken und relativ warm auch im Winter. (Grenz großflächig am Haus)
Hochvolt? Das bleibt alles unter 1000V !
Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung könnte jedoch schon eine Meinung dazu haben
Garagenverordnung - Garagennutzung - Sicherheitsingenieur.NRW "Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben." Ladegerät, Pufferspeicher, Inselwechselrichter und Balkonkraftwerk (auch) zum Laden des Eauto, Ebike, Eroller.
(M)eine Strategie?
Vergleichbares habe ich für BW nicht gefunden, bzw. nur die Garagenverordnung für BW.
Die besagt, dass bei uns Fahrräder im Gegensatz zu NRW, in der Garage erlaubt sind.
@svs mit Hochvolt meinte ich nicht Hochspannung, sondern eine Installation mit 60 V oder darüber. Dann gelten andere Spielregeln u.a.wegen Berührungsschutz.
Für die Lademöglichkeit in der Garage muss man doch ein korrektes batterieelektrisches Kraftfahrzeug einstellen.
Ich habe ein E-Auto und auch zwei E-Bikes. E-Bikes alleine dürften gar nicht rein...
Okay, da hast Du recht.
Da ich die Vorgaben vom VDE einhalte, sehe ich da wenig Probleme.
Das größte Problem sehe ich im Brandschutz, die Gebäudeversicherung könnte im Schadensfall auf seltsame Ideen kommen.
Das muss ich mir noch genauer ansehen.
@svs
Wir schaffen uns ab.
Das Land der Tüftler und Erfinder hat gewählt.
Hätte es den VDI, DKE, VDE usw. zuerst gegeben, der elektrische Strom wäre nie entdeckt worden.
Wäre Bill's Garage in NRW gewesen gäbe es MICROSOFT nicht.