Und wer sich Sorgen machte, dass Irgendwann der Schornsteinfeger arbeitslos werden könnte... Oder als fachkundiger sich mit dem Einbau einer Wärmepumpe eine goldene Nase verdienen könnte... Da hat die Gesetzgebung eine Lösung. Dann freue ich mich, wenn man dem guten erlärt, dass er bitte die Finger von meinen über Jahre optimierten Einstellungen lassen soll. Über den Rest brauchen wir ja auch nicht zu sprechen...
4. die messtechnische Auswertung der Jahresarbeitszahl
Wenn man die JAZ "messtechnisch" auswerten will braucht man zwingend einen Wärmemengenzähler (oder wie das Ding heisst) der misst wie viel Wärmeenergie die WP erzeugt. Wieviel kWh Strom die WP benötigt steht ja auf der Stromrechnung. Nur anhand dieser zwei gemessenen Werte kann die JAZ rechnerisch ermittelt werden.
Pass mal auf, die werden und noch eine Zwangsnachrüstung eines Wärmemengenzählers aufdrücken.
Sollte jemand der die Betriebsprüfung an meiner WP zwangsdurchführt auch nur ansatzweise einen Parameter (die ich lange ausgefuchst habe) verändern geht die WP,eine Stunde nachdem er wieder weg ist in "Störung".Das ist sicher. Von mir aus kommt der dann die ganze Nacht alle zwei Stunden.
Wenn ich mir den Text so durchlese, dann gibt es da für DIYer einen Ansatz, wie man um die Betriebsprüfung herumkommt:
Zitat: "Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz bis zum 1. Januar 2024 eingebaut oder aufgestellt wurden und die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, müssen bis zum 1. Januar 2029 einer Betriebsprüfung unterzogen werden."
OK, also für Wärmepumpen, die heute schon laufen, gilt erst mal bis zum 31.12.2028 Narrenfreiheit. Und danach...
"Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden."
... hat man nach Einbau immer 2 Jahre Zeit.
Na dann ist das doch ganz einfach: Bis Ende 2028 bleibt einfach die vorhandene Wärmepumpe drin, und ab dem 1.1.2029 baue ich mir einfach alle 2 Jahre eine neue Wärmepumpe ein. Anfang 2029 kommt 'ne Panasonic vors Haus, Anfang 2031 stelle ich mir 'ne Viessmann vors Haus, und 2033 kommt dann 'ne Buderus rein.
So kann ich die nächsten 30 Jahre ungestört mit Selbsteinbau-WPs heizen, ohne dass der Man in Black die jemals anfasst...
Über Entwürfe zu diskutieren ist Zeitverschwendung. Und außerdem... Strafen... Theorie... Hat denn schon jemals jemand eine "Strafe" bezahlt, weil er vergessen hatte seine Geschossdecke zu dämmen? Was hätte der Schornsteinfeger davon, seine Kunden anzuschwärzen?
Ne, die LLWP bleiben höchstwahrscheinlich ausgeschlossen. Die Schornsteinfeger Innung möchte keinen Streit oder Krieg mit der Innung der Klima- und Kältetechniker. Jeder soll seinen Kuchenstück bekommen...