R290 was gilt denn nun?

Prima, danke dir. Der Artikel bezieht sich ausschließlich auf die F-Gase Verordnung und sagt dann, weil R290 nicht unter die F-Gase Verordnung fällt, ist der Weg für Bastler prinzipiell frei.

Einschränkend wird die Elektroinstallation erwähnt, die nur ein Elektriker machen dürfte. Aber das gilt auch schon bei einer Deckenlampe, scheint in der Praxis für viele wenig relevant.

Weitere Einschränkung: Garantieansprüche. Sollte auch klar sein, dass man hier in der Regel schlechte Karten hat, Gewährleistung oder gar Garantie durchzusetzen, wenn man selbst installiert hat.

Was man da wohl auch noch bedenken sollte: Was ist, wenn gewaltig was schief geht? Also Haftungsfragen oder materieller Verlust, weil man sein Haus in die Luft gesprengt hat. Also ganz ähnliche Gefahren, die man hat, wenn man selbst am Auto herumbastelt.