Hoymiles HM 1500 un...
 
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Hoymiles HM 1500 und 0% MwSt

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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5942
Themenstarter  

Hallo miteinander,

wie macht ihr das eigentlich, wenn ihr einen Hoymiles HM 1500 für ein Balkonkraftwerk oder zum experimentieren kauft? Man kann den ja überall auch mit 0% MwSt kaufen. Aber es könnte ja sein, dass irgendwann mal das Finanzamt auf einen zukommt und man einen Nachweis erbringen muss, dass man das Ding auch offiziell nutzt. Nur kann man das Teil ja wohl gar nicht offiziell nutzen für ein Balkonkraftwerk. Oder wird die Möglichkeit der Drosselung über Software für einen legalen Betrieb anerkannt?

Vielleicht doch besser mit MwSt kaufen, um keinen Stress zu bekommen?

 

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(@forum2023)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 127
 

Veröffentlicht von: @win

wie macht ihr das eigentlich, wenn ihr einen Hoymiles HM 1500 für ein Balkonkraftwerk oder zum experimentieren kauft?

Gebraucht kaufen ... 😉


   
Win reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5942
Themenstarter  

Wäre eine Idee, aber wer weiß, wie der gequält wurde und welche Macken der so hat. Die Dinger glänzen ja nicht damit, dass die immer und überall 15-20 Jahre problemlos durchlaufen.

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1227
 

Veröffentlicht von: @win

Aber es könnte ja sein, dass irgendwann mal das Finanzamt auf einen zukommt und man einen Nachweis erbringen muss, dass man das Ding auch offiziell nutzt.

Das Finanzamt wird nicht zu dir kommen, sondern zu deinem Verkäufer.

Dieser muss nachweisen, dass du zu Recht 0% bezahlt hast. Wenn er das nicht kann, muss DER die 19% ans Finanzamt zahlen.

Je nach Vertrag mit dir, kann er dann die 19% von dir nachfordern, oder auch nicht...

 

Was mich aber interessieren würde:

Wie verkauft man "privat" ein 0% Solargerät weiter?

Es wird ja eindeutig gesagt, dass die 0% NUR dem Enduser zustehen.

D.h. Wenn du mit 0% kaufst, aber dann weiterverkaufst, bist du ja garnicht mehr der Enduser...

 


   
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U-F-O
(@u-f-o)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 784
 

Veröffentlicht von: @win

Vielleicht doch besser mit MwSt kaufen, um keinen Stress zu bekommen?

Exakt so wenn du die Nachweise nicht erbringen kannst 😉.

Achtung, einige meiner Angaben stammen von nicht kalibrierten oder geeichten Geräten. Bei Risiken und Nebenwürgungen schreiben sie die Packungsbeilage und vertrauen sie nicht meinen Angaben oder denen ihres Spirituellen Führers! Denn für jede Lösung haben wir ein Problem. Vertrauen sie auf ihren Fehler und genießen sie die Reise. Alle Angaben ohne Gewehr!


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5942
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @jay

Dieser muss nachweisen, dass du zu Recht 0% bezahlt hast.

So ein Nachweis könnte ja lediglich sein, dass ich beim Kauf bestätigt habe, dass ich es zweckgebunden einsetze.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass das Finanzamt mal Stichproben prüft.

 

Veröffentlicht von: @jay

Wie verkauft man "privat" ein 0% Solargerät weiter?

Streng genommen geht das gar nicht. Es sei denn, ich lass mir vom Käufer bestätigen, dass der es auch wieder zweckgebunden verwendet.

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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @win

Ich könnte mir schon vorstellen, dass das Finanzamt mal Stichproben prüft.

 

Vorraussetzungen für 0% sind ja : Privatnutzung,unter 30kWp und Anmeldung im MaStR-

Solange man als Endkunde eine Markstammdatenregisternummer vorweisen kann ist doch alles OK. Das FA prüft ja nicht ob die 600W Grenze eingehalten wird.

 

Kann mir schon vorstellen das es mal stichprobenartige Prüfungen gibt.Aber sicherlich nur bei Rechnungen die "auffällig" sind. Wenn z.B. auf einer Rechnung einer Privatperson 10 WR mit 0% auftauchen.

 

VG,

René

 


   
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(@clairecurie)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 8
 

Veröffentlicht von: @win

Oder wird die Möglichkeit der Drosselung über Software für einen legalen Betrieb anerkannt?

Vielleicht doch besser mit MwSt kaufen, um keinen Stress zu bekommen?

 

 

Ich habe heute ein Video gesehen, bei dem beworben wird, dass im Onlineshop von Moos ein Zertifikat ausgehändigt wird, das inkl. Seriennummer nachweist, dass der WR auf 600/800w gedrosselt wird. Das gibt's allerdings nur als Paket mit 4 Modulen. 

 


   
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(@nitpicker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 197
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Veröffentlicht von: @win

Ich könnte mir schon vorstellen, dass das Finanzamt mal Stichproben prüft.

Kann mir schon vorstellen das es mal stichprobenartige Prüfungen gibt.Aber sicherlich nur bei Rechnungen die "auffällig" sind. Wenn z.B. auf einer Rechnung einer Privatperson 10 WR mit 0% auftauchen.

Ein Mikrowechselrichter wie der HM1500 ist ja nicht zwingend nur für ein BKW geeignet. Man kann sich auch eine komplette Anlage mit mehreren HM`s bauen ;-). Halt ich sogar für die bessere Idee als einen Stringwechselrichter mit Optimierern zu verwenden.

 

1 x Daikin FTXM42R-RXM42R
2 x Daikin FTXM25R-RXM25R
1 x Daikin 2MXM40A mit 2 x FTXM20R


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5942
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @nitpicker

Man kann sich auch eine komplette Anlage mit mehreren HM`s bauen ;-). Halt ich sogar für die bessere Idee als einen Stringwechselrichter mit Optimierern zu verwenden.

Ok, aber dann wird das Finanzamt vielleicht auch fragen: Ja, wo ist sie denn, ihre Anlage?

Man muss sich schon im Klaren sein, dass alle Ware mit 0% MwSt zweckgebunden ist und für diesen Zweck auch mittelfristig eingesetzt werden muss. Und wenn viel betrogen wird - was natürlich passiert - wird es wohl auch immer mal wieder Prüfungen geben. Aber vermutlich eher bei Firmen, die auf diese Weise Millionen MwSt umgehen. Kennen wir ja alles von Corona-Tests, Masken usw. Wo eine Möglichkeit des Betrugs besteht, wird die natürlich auch immer genutzt.

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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 629
 

Ich würde zuerst einmal hinterfragen, ob es ein offizielles Zeitlimit gibt, bis wann man seine PV-Anlage am Laufen haben muss. Wahrscheinlich gibt es das eher nicht. Und dann wäre es rechtlich vermutlich kein Problem, PV-Zubehör heute zu kaufen, dann erst mal 5 Jahre im Keller liegen zu lassen, und dann eine PV-Anlage daraus zu bauen. Für diese Verzögerung kann es ja 1000 Gründe geben. Z.B.: Man findet einfach keinen Elektriker, der freie Termine hat. Oder man war beruflich zu sehr eingebunden und hat es früher nicht geschafft. Oder man hat einfach nur PV-Komponenten auf Vorrat "gehamstert", obwohl absehbar war, dass man sie erst in 5 Jahren einbauen würde, weil die gerade gut verfügbar waren und man infolge geopolitischer Konflikte mit Lieferengpässen in der Zukunft rechnete.

Sofern es keine offizielle Deadline gibt, bis wann das Ding laufen muss, sehe ich da erst mal kein Problem, wenn man Sachen kauft und sie nicht zeitnah ans Netz bringt.


   
Win and Anonym reacted
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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 629
 

Mal noch eine andere Frage: Wenn ich ab übermorgen zu Lidl gehe, mir dort das Mini-Balkonkraftwerk für 199 Euro hole und an der Kasse bar bezahle - bekomme ich dann ein Formular in die Hand gedrückt, in dem ich meine Adressdaten angeben und versichern muss, dass ich alle Bedingungen für die 0% MwSt erfülle? Oder kann ich das Ding nicht eher einfach aus dem Regal holen, 199€ bar auf den Kassentresen legen und es mit heim nehmen? In letzterem Fall ist dann ja nun wirklich gar nicht dokumentiert oder später nachvollziehbar, wer das Ding nun gekauft hat. Bei EC-Kartenzahlung gäbe es noch gewisse Spuren, aber bei Barzahlung definitiv nicht. Da kann man dann GANZ sicher sein, dass das Finanzamt hinterher nicht kommen und irgendwelche Fragen stellen wird...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Alexx

   
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Win
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(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5942
Themenstarter  

Oder folgendes Szenario: Ich kaufe den HM-1500, der liegt ein paar Monate bei rum, dann fällt er versehentlich vom Regal, ist kaputt, muss entsorgt werden. Da werden ja wohl kaum 19% nachträglich fällig werden.

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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 629
 

@win 

Und leider bekommt man beim Wertstoffhof auch keine Quittung, wenn man dort einen defekten Wechselrichter in den Elektroschrottcontainer wirft 🙂

Auch denkbar wäre das Szenario, dass Du ihn 2 Jahre und 1 Tag im Regal liegen hast, dann erstmals ausprobierst, und just einen Tag nach Garantieablauf feststellst, dass er gar nicht funktioniert. Schade, dann muss man ihn auch zum Wertstoffhof bringen...


   
Win reacted
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Hoymiles HM 1500 un...
 
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