Hallo @all,
vermutlich ist meine Frage zu speziell, weil Standort-(Bundesland)bezogen aber vllt. hat jemand eine Idee zur Recherche für mich.
Ich würde gern auf meiner flachen Garage eine aufgeständerte PV installieren. Ich möchte einen steileren Winkel erreichen. Nun hat die Garage Bauwerksrechtlich, die maximale Höhe erreicht (in Brandenburg gilt eine durchschnittliche(!) Bauwerkshöhe von 3m ohne einen Bauantrag einreichen zu müssen).
Ist die PV-Anlage nun Teil des Bauwerks?
Vielen Dank für Eure Mithilfe...
Die Frage ist ob die Solarmodule Bauwerk sind? Ich würde das eher verneinen. Im PKW-Bereich sind solche Module Ladung sofern sie nicht fest mit dem Auto verbunden sind
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Einfach als PV-Fahne deklarieren,
nee nur spass. Aber da die PV nach meiner Meinung nach nicht zum eigentlichen Bauwerk gehört, ist halt "Zubehör", sollte dies nicht zur Bauwerkshöhe dazugezählt werden. Natürlich um 100%ige Sicherheit zu haben einfach das Bauamt fragen, wobei da die Frage ist ob man schlafende Hunde wecken sollte. Aber im ungünstgen Fall nachträglich zur Demontage genötigt zu werden ist auch akut Unschön.
LG
Jens
Fällt das nicht unter §61 (1) 3. a. ?
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#19
Oh, die Frage ist 3 Wochen alt, hat sich wohl erledigt, in der Zeit hat man in Brandenburg ja auch den Bauantrag durch.
..,-
https://www.bbik.de/artikel/anforderungen-an-abstaende-von-photovoltaikanlagen/
Zitat:
Baurecht ist in Deutschland Ländersache
16 Bundesländer – 16 Landesbauordnungen. Das vereinfacht die ganze Angelegenheit nicht gerade. Es gibt zwar nur wenige Vorschriften, die unterschiedlich gehandhabt werden, aber einige eben doch. In Brandenburg wird zum Beispiel eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die auf einem Flachdach aufgeständerte Pho
tovoltaikanlage eine Größe von zehn Quadratmeter überschreitet.
Hallo @all,
vermutlich ist meine Frage zu speziell, weil Standort-(Bundesland)bezogen aber vllt. hat jemand eine Idee zur Recherche für mich.
Ich würde gern auf meiner flachen Garage eine aufgeständerte PV installieren. Ich möchte einen steileren Winkel erreichen. Nun hat die Garage Bauwerksrechtlich, die maximale Höhe erreicht (in Brandenburg gilt eine durchschnittliche(!) Bauwerkshöhe von 3m ohne einen Bauantrag einreichen zu müssen).
Ist die PV-Anlage nun Teil des Bauwerks?
Vielen Dank für Eure Mithilfe...
Nun, als Berlin /Brandenburger habe ich gelesen, dass in Brandenburg ein Bauantrag gestellt werden muss, sofern auf den (Flach)dächern die Aufständerung höher ist als 20 cm parallel zur Dachhaut.
Es gibt ja in Brandenburg noch andere Kuriositäten, aber lassen wir das mal...
ich werde meine Dächer mit 10 Grad gegen Süden Aufständern und dann werden wir mal weiter sehen .
In Brandenburg will man ja die baurechtlichen Vorschriften ändern um die Installation und PV-Anlagen zu erleichtern.
Wann das kommen soll weiß ich nicht.
Gruß
Paule1334