Hallo,
ich habe am 29.7 auch diese Aufforderung zur Korrektur bekommen und dort gleich angerufen.
Begründung: Ab 1.4.2024 beträgt die maximale Generatorleistung 2000W!
Ich habe heute über das Kontaktformular widersprochen :
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2024 erhielt ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur für die oben genannte Photovoltaikanlage. Hiermit widerspreche ich dieser Aufforderung, da an der Anlage keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Leider war es mir im Portal nicht möglich, die Datenkorrektur abzulehnen, da die Funktion nicht akzeptiert wurde. Es erschien die folgende Meldung: "Die Leistung einer steckerfertigen Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) darf maximal 2 kW oder 2000 W betragen."
Diese Regelung, die eine maximale Leistung von 2 kW für Balkonkraftwerke festlegt, gilt jedoch meines Wissens erst ab dem 1. April 2024 für neu errichtete Anlagen. Meine Anlage wurde bereits im letzten Jahr installiert und in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt, wobei alle gesetzlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eingehalten wurden.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen. Sollte es Unklarheiten geben oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
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Mal schauen was jetzt passiert.