Enttäuschung über Ergebnis der Bundestagspetition (2kW-Grenze gestrichen)

Antwort von meiner Versicherung heute Nacht bekommen:

Solange es zum Zeitpunkt der Errichtung und Meldung bei der Versicherung den geltenden Bestimmungen entsprochen hat bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht auch bei Änderung der Bestimmungen erhalten.

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