Ich (als EuP) hab das neulich und turnusmässig so gelernt:
DIN VDE 1000-10 / DGUV V3 (BGV A3)
Elektrofachkraft (EFK)
- ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
- ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
- Arbeitet Grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer EFK.
- ist, wer weder EFK noch EuP ist.
Eine elektrische Gefährdung liegt vor, wenn durch das Arbeitsmittel oder durch die vorgesehenen Arbeiten:
aktive Teile direkt berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können und
- die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder zwischen aktiven Teilen höher als 60V Wechselspannung (Effektivwert) oder 120V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) und
- der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12mA Gleichstrom ist
- die Energie mehr als 350mJ beträgt (entspr. 50µC oder 0,00005 Amperesekunde)