Welche Kenntnisse oder Ausbildungen zählen als Elektrofachkraft

Ich (als EuP) hab das neulich und turnusmässig so gelernt:

DIN VDE 1000-10 / DGUV V3 (BGV A3)

Elektrofachkraft (EFK)

  • ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
  • ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
  • Arbeitet Grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer EFK.
Elektrotechnischer Laie
  • ist, wer weder EFK noch EuP ist.

Eine elektrische Gefährdung liegt vor, wenn durch das Arbeitsmittel oder durch die vorgesehenen Arbeiten:
aktive Teile direkt berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können und

  • die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder zwischen aktiven Teilen höher als 60V Wechselspannung (Effektivwert) oder 120V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) und
  • der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12mA Gleichstrom ist
oder
  • die Energie mehr als 350mJ beträgt (entspr. 50µC oder 0,00005 Amperesekunde)
------------------------------------- Meine Meinung: Die 120V DC bringen alle, die mit Stringwechselrichtern hantieren evtl. in die "rechtliche" Bredouille. Die 350mJ sind beim Hantieren mit Akkus leicht gegeben. Denn hier sind die indirekten Effekte eines Ladungsausgleich gemeint. (Lichtbogen, Knall, Funken, Bewegung von stromführenden elektrischen Adern/Kabel)
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