Insel-Anlage erfolgreich angemeldet ? / Wie?

Ihr solltet einfach mal unterscheiden zwischen Nulleinspeisung und Nichteinspeisung
Nulleinspeisung wird per (Software-) Regelung erreicht (einphasig / Allphasig saldierend, je nach Meßmethode), da diese Regelung relativ träge (eher im deutlichen Sekunden Bereich als Milli oder Nanosekunden) ist, wird hier immer etwas eingespeist, bei 3 phasig saldierend sowieso.

Nichteinspeisung / OFF-Grid : kann nicht einspeisen und arbeitet auch nicht Netzgeführt / Netzparallel, kann jedoch eine beliebige AC Stromquelle zusätzlich neben Batterie und Solar zur Versorgung der Last nutzen >>> Benzin/Dieselgenerator bzw. Notstromaggregat oder halt das öffentliche Netz
Diese Anlagen bzw. Wechselrichter sind nach derzeitigem Stand schlichtweg nicht anmeldefähig, da die entsprechende Auswahlmöglichkeit fehlt. Der "Casus Knaxus" ist hier aber, daß es laut Verordnung/Richlinie gefordert ist. Da wiehert der Amtsschimmel und wir logisch denkende Menschen haben das große Fragezeichen im Gesicht >> WARUM???

(Es gibt dann noch Wechselrichter, die tatsächlich beides können >> Off-Grid, On-Grid oder Off-Grid/On-Grid kombiniert. Da diese Wechselrichter theoretisch einspeisen können, würde ich hier tatsächlich von einer Meldepflicht ausgehen, da eine "Fehlkonfiguration" und damit Einspeisung möglich ist.)

P.S.: Die DSGVO wäre an dieser Stelle tatsächlich ein Riesen Stolperstein und ein verdammt scharfes Schwert bei einer juristischen Auseinandersetzung!

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