Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

@alter-hase

Mir hat der Support folgendes geschrieben :

Guten Tag,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 03.02.2023 15:51 Uhr, MAIL-144485.

Es tut uns sehr leid, daß wir Ihre Anfrage erst heute beantworten. Bitte entschuldigen Sie.

Wenn Sie die Anlage registreiren geben Sie unter der Überschrift Technische Daten, bei der Frage Volleinsppeisung oder Teileinspeisung : Teilweinspeisung (einschließlich Eigneverbrauch) an. Dies bedeutet, dass Sie keinen Strom ins Netz einspeisen.

Klären Sie bitte mit dem Netzbetreiber ob es sich um eine Inselanlage handelt. Das ist sehr selten. Diese Anlagen müssen im Mrktstammdatenregister nicht erfasst werden.

Grundsätzlich sind nach MaStRV einzig und allein Einheiten und EEG/KWK - Anlagen von der Registrierung ausgenommen, die "weder unmittelbar, noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen".

Nach dem Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen) gilt für den Ausschluss eines mittelbaren oder unmittelbaren Netzanschlusses, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, das vermeintliche Inselnetz der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.

Falls weitere Fragen auftreten nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. 0228-14-33-33

Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martina Meister

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Telefon: 0228 14-3333
Internet: www.marktstammdatenregister.de
Kontakt: www.marktstammdatenregister.de/Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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