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Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Wie lautete doch der nette Spruch?

 

Tut mir leid, wir haben die Energiewende wegen der Bürokratie nicht hinbekommen.

Außerdem hält unser wackeliges Netz nicht aus, was in anderen Ländern längst erlaubt und normal ist.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

Und Ja, es ist noch die Einspeisesteckdose (VDE 0100Teil551) vorgeschrieben, der Schukostecker wird geduldet (Von VDE und BNA), das ist rechtlich ein Unterschied.

 

Um das mal kurz richtigzustellen: RECHTLICH ist und war die Wieland-Dose noch nie vorgeschrieben. Wenn, dann höchstens in Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien (was man allerdings auch durchaus bezweifeln kann und sollte). 

Denn, wie du ja selber so zutreffend schreibst: man unterschreibt einen Vertrag, der dann gewisse Dinge regelt. Das einzige rechtliche daran ist letztendlich, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind. 

Oliver

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Und, was ganz  in Vergessenheit geraten ist, eine Herdanschlussdose geht auch. Und die darf auch ein nicht zertifizierter E Fuzzi anschließen.

Was mich immer zu rätseln lässt, ist, ob man mich dazu als befugt ansehen würde. Das würde vor einem Gericht bestimmt lustig.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
mit dem netz verbundene 0 einspeiseanlagen sind(rechtlich gesehen) keine inselanlagen auch wenn diese technisch nicht einspeisen können.(grauzone würde ich aber auch nicht anmelden wo kein kläger da kein richter)
Elektrotechnisch gesehen sind Anlagen, die nicht einspeisen können, erst einmal nur Verbraucher und nichts anderes. Du kannst sogar das von mir zitierte Notfall-Solarradio nehmen, mit doppelseitigem Klebeband auf den Fenstersims pappen (jetzt im juristischen Sinne nicht mehr ortsveränderlich) und Du hast elektrotechnisch gesehen genau das gleiche Modell wie eine PV-Anlage, die nicht einspeist - nur kleiner. Niemand auf der Welt würde wegen so einer Sch**ße aber vor Gericht gehen, aber wie gesagt: Es ist nichts anderes wie PV-Module, WR und Verbraucher dahinter. Nur Einspeisen darf's nicht, das ist der Dreh- und Angelpunkt.

Daniel

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @elektrofix
Bedenke immer dabei, das Dein Netzbetreiber nach §15 NAV jederzeit die Anlage überprüfen darf und nach §21 NAV ein Zutrittsecht hat. Und auch wenn einige hier im Forum anders Denken, verweigere nicht dem Netzbetreiber den Zugang, das macht nur größeren Ärger.
Das ist richtig, dieses Recht hat er. Und Du hast natürlich auch das Recht, zu dem Termin einen Reporter der Bild-Zeitung hinzu zu ziehen, die mal wieder eine neue Schlagzeile für ihre Zeitung brauchen. Der Netzbetreiber kann sich dann den Zutritt erzwingen und gleichzeitig ins eigene Bein schießen.

Außerdem darf der Netzbetreiber nicht mit Amtshilfe nachts um 3 Uhr mit einer Ramme und einem SEK die Wohnung aufbrechen (Stichwort Verhältnismäßigkeit), sondern er muß den Termin mit Dir absprechen. Wenn Du eine Stunde vorher einfach den Schuko- oder meinetwegen Wielandstecker ausstöpselst, ist alles in Ordnung, denn er muß Dir ja beweisen, daß Deine Anlage in Betrieb war und das kann er bei Anlagen, die nicht einspeisen, absolut unmöglich. Sollte der VNB dann mit Unterstellungen arbeiten und die Außerbetriebsetzung Deines Hausanschlusses anordnen, gehst Du zum nächsten Aushilfsanwalt eine Straßenecke weiter und erwirkst eine einstweilige Verfügung dagegen - kannst Du dem VNB sogar vorab ankündigen. Dann bleibt dem VNB nur noch der Klageweg und das wird er sich bei der Energiewende mit Bildzeitungsreportern zehnmal überlegen, ob er diese Lawine ins Rollen bringt für eine Anlage, die nicht mal einspeisen kann.

Tut mir leid, aber man muß sich in diesem Land auch nicht alles gefallen lassen.

Daniel

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

@alle Forumsmenschen: Wenn ihr einen Stromvertrag unterschreibt, dann unterschreibt ihr einen Kette an Verordnung und Richtlinien mit. Es gilt immer die Technischen-Anschluß-Bedingungen des Netzbetreibers, die NAV, das EnWG und über die TAB auch die VDE-AR4100 oder VDE-AR4105. Da können noch so viel Journalisten, Professoren oder auch eingetragen Elektriker schreiben was sie wollen: Verordnungen und Gesetze sind rechtlich bindend.

wenn nichts and das netz angeschlossen wird was soll da rechtlich binden? es ist eine inselanlage.

inselanlagen sind nicht an das netz angeschlossen und können nirgendwo angemeldet werden!

es spielt keine rolle was netzbetreiber denken

was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

das was der threadersteller hier gemacht hat ist einfach ein fehler, er hat eine falsche anlage angemeldet und das gilt es wieder rückgängig zu machen.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Das ist das Problem. 

Der Unterschied zwischen bürokratischer Betrachtung nach Vorschriftenlage und technischer Situation ist nicht etwa verkorkst, sondern hat miteinander soviel zu tun wie eine Kuh und Foxtrott.

Danach müsste ein Handy mit Ladegerät eine verbotene Insel sein und so weiter.

Aber Bürokratie entscheidet eben nach Aktenlage, und die Versorger ruhen sich darauf aus. Denn als einzelner kann man das nicht knacken, ausser man kann 7 stellig in einen Prozess investieren.

Interessant ist das deswegen, weil das technisch vor Gericht nicht standhalten würde. Deswegen sind die Versorger garnicht an einer Durchsetzung interessiert.

Warum wohl gibt es mittlerweile geschätzte 200000 Guerilla Anlagen, nach Schätzung von vor ein paar Jahren, und die Versorger halten da die Füsse still?

Die wollen das garnicht vor Gericht haben, denn der Streisand Effekt würde ihnen garnicht schmecken.

Deswegen, gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@solartester)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 287
 

@tombaer_31 Du vergißt die erheblichen Umweltbelastungen durch Abbau der Rohstoffe in armen Ländern und die Energie welche aufgewendet wird um die Anlage herzustellen. Das geht von den Aluprofilen bis zum Glas über Silber in nicht unerheblichen Mengen usw. Ebenso hast Du in deiner Rechnung nicht die Entsorgung der Millionen Tonnen von Altanlagen, welche oft schon nach 15-20 Jahren entsorgt werden, da es bessere Technik/Wirkungsgrade gibt. Gerade die ach so tollen Windräder sind echte Dreckschleudern in Bezug auf Umwelt/Recycling. Das Problem einfach nur auszulagern ist da nicht besonders zielführend, natürlich kannst Du Dir jetzt einbilden ökologisch ein Vorreiter zu sein, in der Praxis sieht das aber echt anders aus. Bitte nicht persönlich nehmen, danke


   
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(@solartester)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 287
 

Veröffentlicht von: @carolus

Danach müsste ein Handy mit Ladegerät eine verbotene Insel sein und so weiter.

Sorry aber das ein Handy Strom produziert ist mir neu, eine Insel ist das auf jeden Fall nicht, eher ein technisches Gerät mit Akku, wie ein Akkuschrauber auch.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

@solartester 

es gibt mit sicherheit auch handys mit solarpanel hinten drauf und netzladegerät

dafür bekommt man dann 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung wenn man das nicht anmeldet

gleiches gilt für ne usv mit pv anschluss usw...

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Solartester reacted
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Veröffentlicht von: @solartester

Veröffentlicht von: @carolus

Danach müsste ein Handy mit Ladegerät eine verbotene Insel sein und so weiter.

Sorry aber das ein Handy Strom produziert ist mir neu, eine Insel ist das auf jeden Fall nicht, eher ein technisches Gerät mit Akku, wie ein Akkuschrauber auch.

Dann erkläre mir aus Seiten des AC Netzes den Unterschied zwischen einem Handy mit Ladegerät und einem inselWechselrichter mit Akku und pPVzur. Versorgung von Dauerverbrauchern.

 

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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
wenn nichts and das netz angeschlossen wird was soll da rechtlich binden? es ist eine inselanlage.

was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

Schade das Du es nicht verstehen willst. Es steht alles in der NAV und es ist egal ob Inselanlage oder anderes elektrisches Gerät. Netzanschluss auf dem Grundstück = NAV gültig = eingetragener Elektriker oder VNB müssen prüfen ob es unzulässige Rückwirkung der Anlage auf des Netz gibt. Haus gekauft/geerbt und Netzanschluss vorhanden, die Pflichten der NAV werden übernommen. Seht auch in der NAV.

Veröffentlicht von: @voltmeter
inselanlagen sind nicht an das netz angeschlossen und können nirgendwo angemeldet werden!

es spielt keine rolle was netzbetreiber denken

Ich habe nichts von Anmeldung geschrieben und Netzbetreiben müssen nicht denken, die müssen sich u.a. nur an die NAV halten.

Veröffentlicht von: @voltmeter
das was der threadersteller hier gemacht hat ist einfach ein fehler, er hat eine falsche anlage angemeldet und das gilt es wieder rückgängig zu machen.

Jupp, und da der VNB nicht Nutzerfreundlich ist, hat er Problem. Ich habe ihm drei legale Möglichkeiten aufgezeigt.

Nonoise Damit ihr mich nicht falsch versteht: Es ist mir scheißegal ob ein Mensch ein PV-Anlage legal oder illegal betreibt, wir brauchen den Strom und haben zu wenig eingetragene Elektroinstallateure um die Energiewenden irgendwie zu schaffen. Die Politik baut diese Hürden auf und es würde mich wurden, wenn die BKW-Petition 1:1 umgesetzt wird, ohne das eine Lobby der „Einspeisestecker“ dort wieder etwas versucht.

Wenn jemand eine illegale Anlage betreibt sollte er wissen aus welche Richtung die Kugel kommen kann, und vorallem seine Familie mitteilen, das sie nicht damit hausen geht, das Pappa eine Guerilla-Anlage auf dem Dach hat. Denn das Denunziantentum ist in Deutschland nicht gerade niedrig.

 

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Veröffentlicht von: @solartester

Gerade die ach so tollen Windräder sind echte Dreckschleudern in Bezug auf Umwelt/Recycling

Ist das eine subjektive Meinung von dir, oder gibt es dazu auch Fakten?

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

Netzanschluss auf dem Grundstück = NAV gültig = eingetragener Elektriker oder VNB

Das ist deine Meinung, nichts anderes.

Bei mir zb trifft das schonmal nicht zu.

Die haben bei mir alle nichts zu sagen. Und wenn du mit dem kommst die Leitung gehört nicht mir, tut sie wohl ich hab sie bezahlt bis zum hak.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
 

@solartester es gibt definitiv die Möglichkeit bei einigen android Handys die akkuladung per qc zu sharen. Mache ich bei meinem Diensthandy wenn bei meinem privaten Apfel 2000se der Akku schlapp macht. Geht ganz gut. So kann sich der findige Hobbybastler daraus eine einspeisevorrichtung bauen. Sinn und Unsinn Lassen wir mal dahingestellt. 
@ threadersteller: wenn ich eine echte inselanlage habe, dann würde ich ich definitiv auch einen inverter nutzen. Der komplett autark läuft. Am besten mit ner eigenen Steckdose dran. Somit ist definitiv auszuschließen, dass diese Anlage jemals konakt mit dem Hausnetz hat. Weil ich habe im Handel noch keine Male/Male Stecker zu kaufen gesehen. Denn als nicht elektrofachkraft darfst du so nen Stecker ja auch nicht zusammenbauen 😅

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Fleischi

   
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