Mieterstrom im EFH
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mieterstrom im EFH

20 Beiträge
8 Benutzer
3 Likes
1,308 Ansichten
(@gerhard75)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 381
Themenstarter  

Hallo zusammen

Ich habe ein frage die sich zunächst einmal einfach anhört und wie so oft in Deutschland ist nicht die Technik das Problem.

Folgender Fall
Einfamilienhaus mit e Auto und Wärmepumpe ( besser gehts ja fast nicht ) Der Vermieter ist auch bereit Geld zu investieren also soweit alles gut der Mieter wäre auch happy da er dann auch noch etwas kosten sparen möchte.

Frage wie wird sowas mit einem Mieterstrom abgedeckt? bis jetzt lief ja alles über 2 Zähler ( WP und normalstrom ) was vom Stromanbieter dann auch direkt mit dem Mieter abgerechnet würde.
Jetzt müsste ja der Vermieter nach dem klassischen Mieterstrommodel einen Zähler montieren und die fehlende Strommenge mit dem Mieter abrechnen....
alles ein wenig bürokratisch

Frage weis jemand ob das Vielleicht einfacher geht? z.b. das der Mieter die anlage mietet oder so ähnlich?

hier wäre ich wirklich dankbar wenn jemand einen weg wüsste wie das nicht zum bürokratischen monster wird da sich im Prinzib alle einig sind.

Gruss


   
Zitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ich kann mir schon vorstellen eine Solaranlage als Bestandteil eines Mietvertrages zu machen.
Enpal vermietet ja auch Solaranlagen.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1044
 

Ich hatte auch so einen Fall. In dem Fall aber ein MFH. Es gab zig Modelle ist alle mit diversen Problemen behaftet waren. Zum Schluss war die Lösung, das den Hausanschluss und somit den Zähler der Vermieter trägt, danach kommt die Solaranalge und ann die Unterverteilungen mit den einzelnen Wohnungen (hier sind dann kleine geeichte Zähler drin). Versorgt wird durch PV + Speicher, reichen diese nicht mehr aus, wird über die Stadtwerke der Strom ins Netz gespeist.

Der Vermieter bietet also einen Hausstromtarif an, in diesem Fall immer 2 Cent günstiger als der beste Tarif der lokalen Stadtwerke. So ist es für alle ein Gewinn, aber der Mieter muss akzeptieren, das er keinen anderen Tarif bekommt.

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
AntwortZitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 941
 

Ich hatte auch so einen Fall. In dem Fall aber ein MFH. Es gab zig Modelle ist alle mit diversen Problemen behaftet waren. Zum Schluss war die Lösung, das den Hausanschluss und somit den Zähler der Vermieter trägt, danach kommt die Solaranalge und ann die Unterverteilungen mit den einzelnen Wohnungen (hier sind dann kleine geeichte Zähler drin). Versorgt wird durch PV + Speicher, reichen diese nicht mehr aus, wird über die Stadtwerke der Strom ins Netz gespeist.

Der Vermieter bietet also einen Hausstromtarif an, in diesem Fall immer 2 Cent günstiger als der beste Tarif der lokalen Stadtwerke. So ist es für alle ein Gewinn, aber der Mieter muss akzeptieren, das er keinen anderen Tarif bekommt.

Also ein Zähler (Zweirichtungszähler) der über den Vermieter läuft, eine netzparallele Solaranlage und dann über geeichte Zähler in die Wohnungen.

Mit den geeichten Zählern pro Wohnung (1 pro Wohnung ??) kann man aber nicht unterscheiden, ob der Mieter Solar-Hausstrom oder Stadtwerksstrom verbraucht.
Zahlt dann der Mieter nur den verbilligten Solar-Hausstrom und der Vermieter kommt dann für die Differenz auf ? Verstehe ich da was falsch ?

VIele Grüße

Ralf


   
AntwortZitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1044
 

Hallo Ralf,

der Solarstrom kommt vom Vermieter (ist ja auch seine Anlage) und wird bei dir "gezählt" (Also beides durch einen Zähler). Für dich als Mieter wäre es dann egal ob Solarstrom oder Netzbezug, du hast einen Fixpreis je KW, den du an deinen Vermieter zahlst. Und dieser ist wie beschrieben billiger als der günstigste Strom von den lokalen Stadtwerken.

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
AntwortZitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 941
 

Hallo Ralf,

der Solarstrom kommt vom Vermieter (ist ja auch seine Anlage) und wird bei dir "gezählt" (Also beides durch einen Zähler). Für dich als Mieter wäre es dann egal ob Solarstrom oder Netzbezug, du hast einen Fixpreis je KW, den du an deinen Vermieter zahlst. Und dieser ist wie beschrieben billiger als der günstigste Strom von den lokalen Stadtwerken.

Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?

Ich denke das ist verhandelbar. Hier gibt es die Vertragsfreiheit. Wobei ich die Lösung fair fände. Der Vermieter macht doch auf jeden Fall seinen Schnitt.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1044
 

Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?

Korrekt, dafür produzierst du als Vermieter dann für 7 Cent je KW, und verkaufst für 30 Cent. Es ist eine Mischkalkulation, und du als Vermieter kannst ja auch überall einkaufen. Das kann aber auch in die Hose gehen, wie viele der Verivox und Check24 Nutzer in den letzten Monaten gemerkt haben. Und mehr Solar lohnt sich z.B. bei 7 Cent zu 30 Cent immer, (aktuell in Münster 66,90 Cent je KW)

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
AntwortZitat
(@t-h-h)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 84
 

Man kann das Ganze aber auch anders regeln, so plane ich das gerade auf meiner Gewerbehalle:
Der Eigentümer der Halle (oder des Hauses) errichtet die PV Anlage und verpachtet sie an den Mieter, der dadurch Betreiber wird. Als Pacht vereinbare ich den Vergütungspreis für die kpl. Einspeisung, mein Mieter nutzt den Strom, der vom Dach kommt über Erzeugungs- und 2-Richtungszähler und profitiert davon, daß er seinen Strom für (bei mir Altanlage) 17Ct. bekommt, die Halle wird eh nur tagsüber genutzt und ich bringe mich selbst nicht in Verdacht, als Kriegsgewinnler aufzutreten, habe aber auch keinen Verlust.
Der Nachteil am Mieterstrom ist afaik, daß man dann als Vermieter die kpl. Stromversorgung des Mieters sicherstellen muß.
Bei einem Freund errichte ich demnächst 12,5kWp auf seinem Hausdach, gleiches Modell, er wird Pächter der von mir errichteten Anlage und bezahlt für den von ihm genutzten Strom 8,4Ct./kWh.
Möchte er mehr nutzen, muß er einen Speicher installieren, aber das ist dann seine Sache.

Gruß Thomas

PV Freak (89,7kWp) derzeit mit 10kWh Huawei Speicher, e-Auto Fahrer (MG5), in Arbeit 14,5kWh DIY Speicherbatterie für Antrieb und Versorgung


   
AntwortZitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 941
 

Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?

Ich denke das ist verhandelbar. Hier gibt es die Vertragsfreiheit. Wobei ich die Lösung fair fände. Der Vermieter macht doch auf jeden Fall seinen Schnitt.

Im Mietrecht gibt es keine oder kaum Vertragsfreiheit. Würde mich wundern wenn das so einfach wäre....


   
AntwortZitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 941
 

Ja schon klar.
Es gibt aber Zeiten, insbesondere im Winter, da gibt es zuwenig Solarstrom.
Zu diesen Zeiten bezahlt dein Mieter also 30cent/kWh fix und du als Vermieter die 32cent/kWh an die Stadtwerke ?

Korrekt, dafür produzierst du als Vermieter dann für 7 Cent je KW, und verkaufst für 30 Cent. Es ist eine Mischkalkulation, und du als Vermieter kannst ja auch überall einkaufen. Das kann aber auch in die Hose gehen, wie viele der Verivox und Check24 Nutzer in den letzten Monaten gemerkt haben. Und mehr Solar lohnt sich z.B. bei 7 Cent zu 30 Cent immer, (aktuell in Münster 66,90 Cent je KW)

Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?

Eine berechtigte Frage. Einfach? Kann doch nicht sein 😉

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 941
 

Dass sich die Mischkalkulation rechnet ist mir klar. Frage ist eher, ist das einfache Modell so zulässig ?

Eine berechtigte Frage. Einfach? Kann doch nicht sein 😉

Naja man kann natürlich einfach machen und wenn alle glücklich sind dann hats keinen Richter und keinen Beklagten.

Der Gewinn ist bestimmt einkommensteuerpflichtig. Frage mich gerade, ob man ein Gewerbe anmelden muss ???
Die Frage nach Umsatzsteuer stellt sich zumindest bei mir nicht, da ich gaaanz sicher unter 17500€ liegen werde.


   
AntwortZitat
(@lukas089)
Newbie
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 3
 

Hat sich eigentlich zwischenzeitlich noch jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Ich habe zu dem Thema Mieterstrom letztens einen Blogbeitrag gelesen, in dem das Messkonzept (MK) D4 (virtueller Summenzähler) erwähnt wurde. Damit dürften die Hardwarekosten in Zukunft ja deutlich günstiger ausfallen. Kennt ihr Anbieter, welche das schon anbieten?


   
AntwortZitat
(@ferdl)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 12
 

Ich denke das alle darauf warten, dass das neue Gesetz dazu aus der Planung kommt. Vor Ende 24 wird das sicher nicht sein.

Derzeit ist Mieterstrom für (Klein-)Vermieter aus juristischer Sicht völlig uninteressant.


   
AntwortZitat
Seite 1 / 2
Mieterstrom im EFH
 
Teilen: